UNICEF: Deutschland bei Kindeswohl unterdurchschnittlich

Eine oberflächliche Studie der UNICEF, des Kinderhilfswerks der UNO, stuft Deutschland bei Kindeswohl als unterdurchschnittlich ein. Völlig ausgeblendet wird dabei der Einfluss von kulturfremder Massenzuwanderung auf unterschiedliche Länder.
https://es.wikipedia.org/wiki/Archivo:Unicef.png, Public domain, via Wikimedia Commons

Laut einer zuletzt massenmedial breit gestreuten Nachricht belegt Deutschland in einer aktuellen „UNICEF-Vergleichsstudie zum Wohlbefinden von Kindern in den wohlhabenden Ländern der Welt“ nur Platz 25 von insgesamt 37 bewerteten Ländern. (Bezogen auf soziale und akademische Kompetenzen liegt Deutschland sogar nur auf Platz 34.)[1]

Was dabei aber völlig ausgeblendet bleibt ist, ist der länderspezifisch extrem unterschiedliche Einfluss irregulärer sowie häufig fremdkultureller (islamischer) Massenimmigration auf die Quantität und Zusammensetzung der jeweiligen Armutspopulation inklusive der Lebenslage von Kindern. Denn aufgrund seiner langjährigen regierungspolitisch verfehlten (ungesteuerten) Zuwanderung hat sich Deutschland in eine künstlich geschaffene prekäre Lage manövriert.

Zwar ist es grundsätzlich richtig, sozial ungerechte Verteilungsstrukturen zu kritisieren und entsprechende Veränderungsmaßnahmen zu fordern. (Zum Beispiel Reduzierung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und Eindämmung von Niedriglohnsektoren.) Aber die von sozialpopulistischer Seite immer wieder oberflächlich gern ins Feld geführte Kinderarmut ist großenteils ein von außen importiertes Phänomen und verweist auf einen wesentlichen Aspekt verfehlter (unregulierter) Zuwanderungspolitik.

So betrug bereits 2017 nach Merkels „Wir schaffen das“- Diktat und der damit verbundenen Grenzöffnung die Armutsgefährdungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund, die nicht in Deutschland geboren wurden, ca. 54,3 Prozent. 2020 hatten von allen einkommensarmen Unter-18-Jährigen in Deutschland 64 Prozent und in NRW sogar 69 Prozent einen Migrationshintergrund. 2015 lag dieser Anteil etwa zehn Prozentpunkte niedriger. Waren 2015 ca. 1,57 Millionen deutsche Kinder mit ihren Eltern auf Grundsicherung angewiesen, sank diese Zahl im März 2023 auf 1,03 Millionen.

Demgegenüber stieg die Zahl ausländischer Kinder von 365.000 auf 935.000. Damit hatten zu diesem Zeitpunkt knapp 48 Prozent der Kinder im Bürgergeldbezug eine ausländische Staatsangehörigkeit – 2015 waren es etwa 19 Prozent. Zu berücksichtigen ist hier, dass seit 2015 mehr als 300.000 (aufenthaltsbegrenzte) Kinder aus Syrien, Irak, Afghanistan und anderen Asylherkunftsländern sowie, seit Februar 2022, etwa 270.000 Kinder aus der Ukraine hinzugekommen sind.

„Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gab es Mitte 2023 576.747 Bürgergeldempfänger mit Familie. Von diesen Bedarfsgemeinschaften haben 221.918 die deutsche Staatsangehörigkeit, 354.826 haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das sind rund 62 Prozent aller Bürgergeldempfänger mit Kindern. Die ausländischen Bezieher von Bürgergeld wiesen folgende Zusammensetzung auf:

• 54.666 der arbeitslosen Leistungsberechtigten mit Kindern kommen aus einem EU-Mitgliedsstaat.

• 85.804 Bezieher von Bürgergeld mit Familie besitzen eine ukrainische Staatsangehörigkeit.

• Unter den restlichen Beziehern von Bürgergeld mit Migrationshintergrund befinden 117.293 Bürgergeldempfänger aus einem Asylherkunftsland wie etwa Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Iran, Georgien, Somalia oder Russland.“[2]

Insgesamt zeigt sich: Kinder mit Migrationshintergrund sind massiv überrepräsentiert und stellen mit über 60 Prozent die deutliche Mehrheit der armutsgefährdeten Minderjährigen. Das entspricht in absoluten Zahlen etwa 1,3 bis 1,4 Millionen Kindern.

Auch wenn in Deutschland generell durchaus mehr für das Kindeswohl getan werden könnte und sollte, so ist demnach dennoch auch in diesem Kontext folgender Sachverhalt festzuhalten:
Ein relevanter (überproportional sehr hoher) Teil der in Deutschland registrierten Armutspopulation entstammt einem Migrationsimport und ist nicht systemimmanent generiert worden.

Vielmehr handelt es sich hierbei um eine „Verlagerung“ von Teilen der Bevölkerung aus vormodern-rückständigen, überbevölkerten, zum Teil durch Kriege zerrütteten Ländern, die im Rahmen der hierzulande als „relativ arm“ bezeichneten staatlich alimentierten Lebenslagen ein deutlich besseres materielles Dasein führen als in ihren Herkunftsgebieten und diesen Tatbestand auch subjektiv so widerspiegeln bzw. erleben und in ihre Herkunftsländer kommunizieren.


Demgegenüber ist in genannten Vorzeigeländern wie z. B. Südkorea, Irland, Portugal und Slowenien der Anteil fremdkultureller und fremdsprachiger Zuwanderer deutlich geringer.

Erneut muss deshalb hier mit Blick auf Deutschland das Prinzip der verträglichen Migrationsrate (Collier 2014) hervorgehoben werden : Je höher der Grad der soziokulturellen (weltanschaulich-normativen) und qualifikatorischen Differenz der Zuwanderer zur Aufnahmegesellschaft ist, desto niedriger sollte/muss die Zahl der Zuwanderer sein, um sozialverträglich „absorbiert“ bzw. integriert werden zu können. Daraus folgt: Je größer die Anzahl von vormodern islamisch sozialisierten und bildungsfernen Zuwanderern mit starker kulturell-normativer Divergenz ist, desto negativer schlägt die gesamtgesellschaftliche Auswirkung zu Buche.

Zum Weiterlesen:


[1] https://www.unicef.de/397606/data/464f801826c30ac2130cf71fbfbbc88d

[2] https://www.buerger-geld.org/news/mehr-migranten-als-deutsche-erhalten-buergergeld-na-und/