Wir erinnern uns vielleicht, dass die aktuelle Bundesregierung versprochen hatte, sich den NGOs ein wenig kritisch anzunehmen, denn sie sind seit einiger Zeit ins Gerede gekommen. Dies deshalb, weil Nicht-Regierungs-Organisationen eigentlich keine Verstärker regierungsamtlicher Meinungen sein sollten, was sie jedoch offensichtlich und mehrheitlich sind.
Mittlerweile ist es nicht nur um dieses Versprechen sehr still geworden, was die Frage auf den Plan ruft, warum das denn so ist.
Der Autor ist ein promovierter Ökonom, der journalistisch tätig ist und er sagt von sich, dass er seit gut zehn Jahren zwecks Recherche in einen Kaninchenbau gestiegen sei, in den er Licht zu bringen versucht habe. Dabei verwendet er einigen Aufwand bei der Beschäftigung mit den Begriffen, die im Rahmen der amtlichen Begründungsstränge in Anwendung gebracht werden und den rechtlichen Rahmen im Umfeld der Medienplattformen beschreiben.
Hier kollidiert ganz offensichtlich ein durchaus vorhandener Rechtsrahmen mit begrifflicher Willkür!
Die berechtigte Gefahrenabwehr des Staates darf dabei dem Recht auf eine freie Meinungsäußerung nicht im Wege stehen und zu medialer Zensur führen!
Eine Art von Wahrheitsinstanz wird in Szene gesetzt, die es in einem liberalen Rechtsstaat nicht geben könne und der Begriff Desinformation werde kritikfeindlich in Anwendung gebracht.
Der Autor (im Folgenden N.H.) verweist hier dezidiert auf Grundgesetz und Verfassung und verweist auf eine einzufordernde klare Sprache als Grundlage liberaler Prinzipien.
Der Komplex dieser vermeintlichen Wahrheitsinstanz erschließt sich als ein Konglomerat aus privaten sogenannten Faktencheckern, sowie staatlichen Aufsichtsbehörden, Meldestellen, staatlich unterstützten Wissenschaftszentren, schwarzen Listen über Publikationen, Banken, Bibliothekaren und NGOs, die Kampagnen organisieren.
Gesellschaftlich besonders strittige Fragen erhalten ein Regulativ durch eine Vorauswahl von Experten. Dabei wird sichergestellt, dass die als Kodex in Erscheinung tretenden Leitlinien der Argumentation nicht überschritten werden.
N.H. verweist hier auf die Klima-Debatte als einem besonderen Beispiel. Das Meer erwärmt sich nicht, sondern es erhitzt sich. Es gibt kein Wetterproblem, sondern eine Klimakrise.
Die Faktenchecker fungieren dabei als staatliche Wahrheitsbehörde und legen fest, was als Desinformation zu gelten hat. Es werden sinnstiftende Narrative gesetzt, um Deutungshoheit zu erlangen. Es erfolgt eine „Standardsetzung von Wahrheit“, die über Denunziation und Herabsetzung kritischer Beiträge als generell unwissenschaftlich erfolgt.
Ein anderes Beispiel ist die Kriminalitätsstatistik. Weil nicht sein kann was nicht sein darf, übernehme ein Portal wie Correctiv eine andere Einstufung, die der zugrundeliegenden Statistik sachliche Fehler unterstellen will. Die dabei angewandte Vorgehensweise versucht vor allem eine Verallgemeinerung von Straftaten zu setzen, die für bestimmte Ethnien jedoch typisch sind. Auch das Hervorheben von bestimmten Örtlichkeiten (etwa Bahnhöfen) wird als verzerrend bezeichnet und zurückgewiesen. Correctiv verweise dabei auf Harmonisierungsprobleme der Statistik. Man warnt vor voreiligen Schlüssen. Mit anderen Worten: Das Thema ist tabu. Unbequeme Schlussfolgerungen werden mit dem Hinweis „irreführend“ zurückgewiesen.
Im Rahmen der Migrationsagenda sind die Medien genötigt, das Geschehen positiv zu begleiten. ARD und ZDF kaufen Online-Kurse und dienen sie ihren Redakteuren zur „Weiterbildung“ an.
Verantwortlich hierfür ist die mit Steuer-Millionen geförderte Organisation „Mediendienst-Integration“. Die Redakteure erfahren dabei z.B., dass es Asylmissbrauch nicht gibt und dass Kriminalität nichts mit Herkunft zu tun hat.
Selbst Kriegsberichte, die von Verlusten der Ukraine sprechen, geraten in den Focus der Faktenfinder. Die Medien werden vor vorschnellen Schlüssen gewarnt, die der Feindpropaganda dienen könnten. Der Autor spricht hier von Zensurstempeln, wo bei einigen Themen lediglich noch eine Meinung erlaubt sei.
So gelte für die Klimaberichterstattung ein permanenter Katastrophenmodus auch dann, wenn hierfür empirisch belastbare Beweise fehlen. N.H. spricht von einer gezielten Diskreditierung von nicht narrativgetreuen Aussagen durch ein forciert in Szene gesetztes „Wahrheitsprogramm“.
Gelegentlich wird auch schon mal das exakte Gegenteil von Wahrheit in die Welt gesetzt, wenn etwa Ursula von der Leyen behauptet, das US-LNG-Gas sei preiswerter als russisches Gas. In solchen Fällen schweigen die Faktenchecker allerdings.
Immerhin arbeiten die Autorinnen und Autoren benannter „Agenturen der guten Meinung“ aber recht profitabel, weil sie skandalöser Weise mit Steuergeld in Millionenhöhe bedacht werden.
Schwarze Listen für Werbetreibende auf globaler Ebene werden in Umlauf gebracht, um nicht genehmen Publikationsorganen finanziell zu schaden.
Ein Schelm, wer dabei an „Kauft nicht bei Juden“ denkt!
Es haben sich Wahrheitsbehörden fernab jeglicher journalistischer Standards etabliert, deren Vorstände gelegentlich auch in den Vorstandsetagen großer Unternehmen zu finden sind..
Der Journalismus selbst begreift sich in Einzelfällen als Wahrheitsinstanz wie etwa im Falle der taz, wo man die GLS-Bank veranlasst hatte, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung das Konto zu kündigen.
N.H. warnt in diesem Zusammenhang vor einer gewissen Schadenfreude angesichts einiger ähnlicher Maßnahmen der Trump-Regierung gegen ihre woken Gegner, weil man solche Mittel nicht rechtfertigen könne.
Für problematisch hält er den neuen Medien-Staatsvertrag, wo man ohne Debatte den § 19 Abs. 1 eingeführt habe. Seither müssen journalistisch-redaktionelle Telemedien sehr vage formulierten Grundsätzen „journalistischer Sorgfaltspflicht“ genügen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit einer „nach den Umständen gebotenen Sorgfalt“ auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen.
Auch kritischen Büchern geht es an den Kragen. Sie werden mit dem Aufkleber „Umstritten“ versehen. Demokratie sei Haltung, heißt es in der Stellungnahme und man fordert vom Gesetzgeber den ausdrücklichen Auftrag, Leser vor gefährlichem Gedankengut zu warnen.
Auch Drohungen gegen missliebige Veranstaltungen aufgrund geschürter Medienkampagnen nehmen zu. Ein Polit-Journal wie Der Spiegel, das vor Jahrzehnten noch regierungskritisch war, tut sich damit hervor, für die Entlassung unbequemer Wissenschaftler einzutreten, da sie (so die Begründung) Verschwörungstheoretiker seien und ein Talk-Master wie Markus Lanz fordert die Entlassung des FDP Klimaexperten Steffen Heutrich, weil dieser sich kritisch zum Temperatur-Mittelwert geäußert hatte.
N.H. verweist hier auf eine leider hohe Zahl solcher Begebenheiten hin und fügt hinzu, dass eine Atmosphäre der Einschüchterung und des Mitläufertums entstanden ist.
Mit den Meldestellen gegen Hass und Hetze seien Denunziations-Portale entstanden, die an diffusen und nicht justiziablen Begrifflichkeiten festmachen, was an totalitäre Staaten erinnert.
Flankierend hierzu sieht der Autor die Ergänzung des § 188 Stgb (Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens). Eine Art von neuer Majestätsbeleidigung.
Wer sich dagegen dem undifferenzierten Nazi-Vorwurf ausgesetzt sieht, wird bei den nicht zu politischer Neutralität verpflichteten Meldestellen keine Hilfe zu erwarten haben.
Das Selbstverständnis von Correctiv ist dabei das von „Kriegern im Kampf gegen rechts“ um die Narrativ-Hoheit und will dabei die gesamte etablierte Presse auf seiner Seite wissen.
Das erklärte Ziel ist eine resiliente Informationsgesellschaft, mit der die Zukunft der Demokratie gestaltet werden soll. Durch die auch internationale Vernetzung entsteht hierbei eine beträchtliche Lenkungsmacht.
N.H. zitiert Josef Franz Lindner, Prof. für öffentliches Recht an der Uni Augsburg, der dem Verfassungsschutz juristische Begriffstricksereien zur Erweiterung der eigenen Befugnisse unterstellt. Auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisiert die Behörde für ihre Begriffsaufweichungen, mit denen sie oppositionelle Bestrebungen als extremistisch abwertet. Man verwechsele dort Kritik an der Regierung mit Kritik an der Demokratie.
Seit geraumer Zeit hat die EU das Zepter bei der Sanktionierung von digitalen Plattformen übernommen, die sie zu einem EU-Verhaltenskodex gedrängt hat, der das Äußern „legaler“ Meinungen nicht behindern soll. Allerdings nährt der Inhalt des EU „Code of conduct on countering illegal hate speach online“ starke Zweifel an dieser Zusicherung.
Das eigentlich zentrale Problem dabei ist der Begriff der Desinformation selbst, weil er in hohem Maße beliebig und kaum einzugrenzen ist.
Diese Medienkontrolle hat sich die EU bereits 27 Millionen € kosten lassen!
Dies alles übrigens in trauter Eintracht mit Google, Facebook & Co, sowie länderübergreifend.
Der Digital Service Act ist dabei das zentrale Gesetz der EU zum Umgang mit Desinformationen, das 2024 in Kraft getreten ist.
Der Autor geht davon aus, dass es gar nicht um illegale Inhalte geht, sondern vorrangig um eine Narrativkontrolle. Er spricht von einer Ungeheuerlichkeit, wenn Suchmaschinen sich auf Informationen konzentrieren sollen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber „zu den in der Verordnung ermittelten systemischen Risiken“ beitragen. Das sei eine offene Aufforderung zur Meinungskontrolle im Staatsauftrag.
Der Bundesgerichtshof hatte hierzu geäußert, dass ein solches Anliegen illegitim sei, aber das Berliner Kammergericht hat am 28. Sept. 2025 in zweiter Instanz geurteilt, dass digitale Plattformen aufgrund des DSA z.B. alle Beiträge löschen dürfen, wenn sie den Leitlinien der WHO widersprechen.
Bei Facebook spricht man davon, über eine Technologie zu verfügen, die problematische Beiträge zu erkennen imstande sei. Mit anderen Worten: Es werden Entscheidungen an Maschinen delegiert.
Auch die WHO hat mittlerweile ein eigenes System zur digitalen Überwachung und Analyse der öffentlichen Meinung eingerichtet. Es wird eine ständige Ausforschung der Medien betrieben, um Gegenstimmen zu ermitteln und zu neutralisieren.
Bei der UN ist man selbstverständlich nicht untätig und lässt über die Untergeneralsekretärin mitteilen: „Die Wissenschaft gehört uns“. Man bekennt sich dort offen zum Einsatz von Influencern mit großer Fangemeinde, die positive Botschaften verbreiten können.
Als zentrale „Wahrheitsagentur der UN benennt N.H. das „Institute for Strategie and Dialogue“.
Selbstverständlich funktioniert die Wahrheitskontrolle auch im Dienste der NATO. Hier geht es um einen Krieg der Köpfe, wenn im Umfeld hybrider Kriegsführung die öffentliche Meinung dominiert werden soll.
Der Autor geht dabei auf den Propagandakrieg im Umfeld des Ukraine-Konfliktes ein, wobei sich ein geradezu unglaubliches Netzwerk aus Geheimdient, Medienplattformen und den Akteuren der sog. Zivilgesellschaft offenbart. N.H. spricht von einer beobachtbaren militärisch-geheimdienstlichen Überwachungseskalation. Dabei gehe es grundsätzlich nicht um Einzelfälle, sondern grundsätzlich um eine Überwachung und Erfassung „aufsässiger Kommunikation“.
Er zitiert den US-Medienwissenschaftler Marshal McLuhan mit der Aussage, der dritte Weltkrieg sei ein Guerilla-Informationskrieg, bei dem man zivile und militärische Aktionen nicht mehr trennen könne.
Der betriebene Aufwand mit dem Ziel einer Festigung (oder Rettung) der Demokratie, könnte als Kuriosität beschrieben werden, wenn denn alles nicht durchaus bedrohlich wäre. Die erkennbare Bereitschaft, mit Fälschungen und willkürlichen Behauptungen und begrifflichen Setzungen politischen Gleichschritt erzwingen zu wollen, ist eine Bankrott-Erklärung der herrschenden Pseudo- Eliten. Hinter einem Schlagwort wie Medienkompetenz verbirgt sich eine beabsichtigte Immunisierung gegen abweichende Meinungen.
N.H. verweist in seiner umfangreichen Recherche mehrfach auf Corona und kommt zu dem Ergebnis, dass hier die Probe aufs Exempel veranstaltet wurde und dies sowohl auf psychologischer, als auch auf organisatorischer Ebene.
Im Fadenkreuz der Faktenchecker stehen kritische Publizisten. Ein engmaschiger Filter sorgt dabei für Sanktionen wie Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme elektronischer Geräte, bis zur gesellschaftlichen Ausgrenzung oder Kündigung.
Der Autor macht eine ganze Reihe von Vorschlägen, die für eine Rückabwicklung stehen, aber dazu ist viel Optimismus erforderlich, haben sich doch die Agenten des Systems sehr wohnlich eingerichtet und denken wohl kaum daran, ihre Sessel zu räumen.
Die vom Autor gewollte ersatzlose Streichung repressiver Maßnahmen gegen die Meinungsfreiheit ist eigentlich alternativlos.
Er meint, man müsse sich bewusst machen, dass der Technokratentraum einer Einschränkung der Meinungsfreiheit wesentlich auf zwei Prinzipien beruhe, dem alten Prinzip der Zentralisierung der Macht und dem noch neuen Phänomen der Möglichkeiten durch die Digitalisierung.
Um dies umfänglich zu erkennen, sei ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung nötig!
Nicht von ungefähr sei der maximal bürgerferne Zentralismus der EU mit seinem dysfunktionalen Parlament und den hochgradig verwischten Zuständigkeiten bei minimaler demokratischer Kontrolle das zentrale Standbein des Wahrheitskomplexes. Das zweite ist eine weitreichende Digitalisierung möglichst aller Lebensbereiche, mit der die Überwachung perfektioniert werden soll.
Der Autor empfiehlt an dieser Stelle abschließend, dass wir uns aus den künstlich geschaffenen Abhängigkeiten unseres Alltagslebens befreien sollten, um unsere Autonomie zurückzuerlangen.
Ein sehr aktuelles Buch, das große Beachtung verdient!
Das Buch ist im Westend-Verlag erschienen und hat 284 Textseiten
ISBN 978-3-98791-352-5
Einführung und 6 Kapitel mit Untertiteln
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