Die CDU/CSU und der jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz hatten im Wahlkampf eine durchgreifende Wende in der Migrationspolitik angekündigt. Damit wollten sie der wachsenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung entgegenwirken und Stimmen von der AfD abjagen. Denn angesichts der vielschichtigen gesellschaftlichen Belastungen und Probleme infolge der langjährigen verfehlten Migrationspolitik[1] war ein „Weiter so“ für die Regierenden nicht mehr aufrechtzuerhalten, ohne die AfD massiv zu stärken.
Als erster Schritt in Richtung einer Eindämmung der irregulären Zuwanderung unter Missbrauch des Asylrechts soll deshalb fortan eine Zurückweisung von Asylbegehrenden an der deutschen Grenze erfolgen, die bereits durch sichere europäische Drittländer gereist sind und dort einen Antrag auf Asyl hätten stellen können und müssen. Auch aufgrund dieses bisherigen irregulären Durchreisegeschehens nimmt Deutschland bei der Anzahl der erstmaligen Asylbewerber den Spitzenplatz in der EU ein. (Allein 2024 229.695[2])
Tatsächlich erhöhte sich in den ersten Wochen nach Antritt der neu-alten schwarz-roten Regierungskoalition die Zahl der Zurückweisungen. So wurden seit der Verschärfung der Grenzkontrollen vor vier Wochen 160 Asylsuchende zurückgewiesen. Insgesamt stellte die Bundespolizei in den vier Wochen insgesamt 4.128 unerlaubte Einreisen fest. Dabei wurden 3.279 Menschen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Zudem wurden 138 Schleuser festgenommen[3].
Nun aber haben die Gegner der Migrationswende relativ rasch reagiert und wie erwartet die „juristische Karte“ gezogen, um das in den letzten Jahren installierte, letztendlich proislamisch ausgerichtete Migrationskartell, das zwischen großen Teilen der etablierten Parteien, Staatsapparaten, Asylindustrie, Medien und diversen NGOs errichtet wurde[4], so weit wie möglich zu verteidigen.
Ganz in deren Sinne bzw. Interesse untersagte der zuständige Richter des Berliner Verwaltungsgerichts, der laut vorliegenden Meldungen Mitglied der Grünen sein soll, in Form einer unanfechtbaren Eilentscheidung die Zurückweisung von drei Somaliern an der deutsch-polnischen Grenze, die Anfang Mai mit dem Zug über Frankfurt/Oder einreisen wollten. Dabei wurden die somalischen Antragsteller von der Lobbyorganisation „ProASyl“ angeleitet und vertreten.
Offenkundig zielt dieses Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist, darauf ab, als Präzedenzfall für zukünftige Verfahren zu fungieren; also Zurückweisungen von Personen, die an der Grenze „Asyl“ sagen, grundsätzlich unmöglich zu machen. Genau in diese Richtung wird seitens der Mainstreammedien auch bereits kommentiert.
Angesichts dieses Zusammenspiels „ist der Eindruck eines politisch motivierten Antrags offenkundig und der Verdacht einer politisch motivierten Entscheidung schwer zu verdrängen. Der Richter, der die Entscheidung traf, hat jedenfalls die offenkundigen politischen Ziele von denjenigen, die hinter den somalischen Antragstellern als eigentliche Akteure stehen, vollauf erfüllt. Es geht darum, die politische Entscheidung der Bundesregierung zur Migrationswende durch unter anderem Zurückweisungen an den nationalen Grenzen zu torpedieren, indem Zurückweisungen de facto unpraktikabel werden.“[5]
Letztendlich entspricht diese Eilentscheidung den Absichten jener Kräfte, die ein politisches und wirtschaftliches Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen massenhaft irregulären Zuwanderungsgeschehens haben, das nach rationalen Maßstäben gesellschaftsschädlich und illegitim ist und unter Missbrauch des mittlerweile längst überholten Asylrechts erfolgt.
Der letztendlich durchsichtige und willkürliche „Kniff“ dieser Eilentscheidung zeigt sich in der folgenden realitätsabstrakten Setzung: „Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden.“ (Pressemitteilung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025).
Mit diesem „Basta-Urteil“[6] will man anscheinend den aktuell desaströsen Zustand aufrecht erhalten und als Nötigungszwang festschreiben, dass aus sicheren Regionen und bereits sicheren Durchreiseländern kommende scheinbare oder tatsächliche Flüchtlinge sich Deutschland wie in einem Reisekatalog als neues Wunschdomizil aussuchen können, die Grenzen mit oftmals gefälschten Pässen illegal überschreiten, häufig Identitätsverschleierung betreiben und dabei von zahlreichen EU-Staaten einfach „durchgewunken“ werden.
Sind diese Asyltouristen erst einmal unrechtmäßig nach Deutschland gelangt (Motto: „Jetzt sind sie halt da“), wird Deutschland und seiner Bevölkerung dann in Form eines formaljuristischen Willkürdiktats aufgebürdet, die entsprechende langwierige bürokratische „Durchführung des Dublin-Verfahrens“ auf sich zu nehmen, die irreguläre Masse der Asyltouristen „bis auf Weiteres“ zu versorgen, zu betreuen und zu alimentieren sowie die sich daraus ergebenden Folgen wie z. B. eine überproportional hohe Kriminalitätsbelastung dieser Personengruppe geduldig hinzunehmen.
Wie zynisch und realitätswidrig diese „unanfechtbare Eilentscheidung“ tatsächlich ist, zeigt u. a. dieser Tatbestand: „Im Jahr 2023 hatte Deutschland insgesamt in 74.622 Fällen um Überstellung in ein EU-Land gebeten, in 55.728 Fällen stimmten die Partnerländer zu. Tatsächlich überstellt wurde jedoch mit nur 5.053 Menschen nicht einmal jeder Zehnte. 2024 sah die Bilanz nur geringfügig besser aus: In 74.583 Fällen wurde die Überstellung von Deutschland beantragt, in 44.431 Fällen wurde von den europäischen Partnern zugestimmt. Aber lediglich in 5.827 Fällen fand die Überstellung tatsächlich statt.“[7]
Gegenüber diesem vernunfts- und realitätswidrigen „Rechtsverlangen“ sind deshalb folgende Einwände geltend zu machen:
A. Nur bei einem sehr kleinen Teil der einströmenden Immigranten handelt es sich um tatsächlich politisch Verfolgte, denen bei vorliegenden Voraussetzungen selbstverständlich Asyl zu gewähren ist. Hierzu gehören z. B. von radikalislamischen Kräften bedrohte Christen, Jesiden, Atheisten, Afghanen, die mit der Bundeswehr zusammengearbeitet haben und nunmehr erwiesenermaßen von den Taliban als „Verräter“ verfolgt werden, Homosexuelle sowie von Genitalverstümmelung bedrohte Frauen und Mädchen. Im Kern handelt es sich hierbei um islamgeschädigte Personenkreise. Für diese Gruppe gilt es, die Asylverfahren konsequent zu exterritorialisieren. D. h. die Verfahren werden vor einer Einreise nach Deutschland im Ausland (deutsche Botschaften; Zentren in Drittländern) durchgeführt.
B. Ein großer Teil kommt aus Nichtkriegsgebieten als „Wirtschaftsflüchtling“ ohne politischen Asylanspruch. Für diesen Personenkreis besteht de facto weder ein Anspruch auf die Einleitung eines Asylverfahrens noch auf den Erhalt von Asylleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch greift hier aufgrund frei selbst gewählter Reiserisiken kein Hinweis auf die Menschenrechte etc. Ein quantitativ und qualitativ steuerndes Einwanderungsgesetz könnte sinnvoll sein; würde aber den Druck illegaler Masseneinwanderung nicht automatisch drosseln.
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Auch der ehemalige Präsident der Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, stellte zur massenhaften missbräuchlichen Instrumentalisierung des Asylrechts durch Nichtschutzbedürftige eindeutig Folgendes fest: „Die Durchführung der aufwendigen Asylverfahren auch für all die vielen Menschen, die offenkundig kein Recht auf Asyl und auf internationalen Schutz haben, weil sie ersichtlich weder politisch verfolgt noch als Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge anzuerkennen sind, war und ist dysfunktional und objektiv Rechtsmissbrauch.“[8]
C. Die (tatsächlichen oder vermeintlichen) Kriegsflüchtlinge kommen über und aus Länder/n nach Deutschland, in denen sie bereits nicht mehr um ihr Leben fürchten und deshalb fliehen müssen und die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Hier geht es also seitens der Einströmenden – obendrein indoktriniert durch Schleuserkriminelle – schlicht um die Realisierung einer vermeintlichen „best of-Option“ und nicht darum, ihr Recht auf Schutz verwirklichen zu können.
Um es konkret und exakt zu sagen: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Flüchtling unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern ist es sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention unter missbräuchlicher Instrumentalisierung des Schengen-Abkommens dahingehend pervertiert wurde und wird, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben wird und daraus faktisch ein Nötigungszwang nach dem Motto abgeleitet wird: „Jetzt sind sie halt bei euch. Nehmt sie also gefälligst auf, versorgt sie, alimentiert sie und gewährt ihnen Bleiberecht.“ Alles andere, so die Interessenpropaganda von Seiten der Asyllobby, wäre ein „Verstoß gegen die Menschenrechte“.
Gegenüber dieser interessenpolitischen Fehlinstrumentalisierung der Menschenrechte zwecks ideologischer Verteidigung irregulärer Einwanderungsversuche ist ein abwehrendes Grundrecht der passiv betroffenen Bevölkerungen der europäischen Aufnahmeländer im Interesse der Verteidigung gegenüber aufgezwungener Lebensverschlechterung geltend zu machen, d. h. angesichts einer negativen Beeinträchtigung infolge ungesteuerter und irregulärer Masseneinwanderung von Menschen, die definitiv keine politisch Verfolgten sind und aus sicheren Ländern einströmen. Insofern hier Regierung, Gesetzgeber und Justiz keine Abhilfe schaffen, wird Widerstand zur Bürgerpflicht.
D. Der Anspruch auf Asyl als politisch Verfolgter oder Kriegsflüchtling entfällt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, da sich die Verhältnisse im Herkunftsland verändert haben. D. h.: Aus dem bewilligten temporären Asylanspruch folgt nicht automatisch ein dauerhaftes Bleiberecht. Das gilt aktuell insbesondere für die große Zahl der sich in Deutschland aufhaltenden sunnitisch-islamischen Syrer.
Von einer wirklichen Wende in der Asyl- und Migrationspolitik könnte auch deshalb erst dann gesprochen werden, wenn eine umfassende Rückführung nicht (mehr) aufenthaltsberechtigter „Fluchtmigranten“ sowie abgelehnter Asylbewerber gestartet und durchgesetzt würde. Davon ist aktuell aber noch nichts in Sicht.
[1] Hinzuweisen ist hier insbesondere auf folgende negativen Auswirkungen:
1. Die dauerhafte Be- und Überbelastung der Sozial(transfer)systeme;
2. Die überproportional hohe Kriminalitätsbelastung von Fluchtmigranten;
3. Die Verstärkung des schulischen Bildungsrückgangs;
4. Die Verschärfung der Wohnungsverknappung und nicht zuletzt
5. Die Festsetzung und erweiterte Reproduktion rückständig-autoritärer (islamisch-kontranormativer) Sozialmilieus.
[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459422/umfrage/asylbewerber-in-den-laendern-der-eu/
[3] https://www.rnd.de/politik/bundespolizei-hat-160-asylsuchende-an-grenzen-abgewiesen-FK2YKTFR5ZNYNPGF5JET6IWN34.html
[4] https://diefreiheit.info/netzwerk-der-islamkollaboration-in-deutschland/
[5] https://www.cicero.de/innenpolitik/verwaltungsgericht-berlin-untersagt-zuruckweisung-ein-gruner-richter-verurteilt-deutschland-zur-fortgesetzten-selbstuberforderung
[6] Negiert wird mit diesem Urteil die folgende Festlegung des deutschen Grundgesetzes: So besagt Artikel 16a GG:
„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ (…)
[7] https://www.dw.com/de/deutschland-asylbewerber-r%C3%BCckf%C3%BChrungen-migration-dublin-verfahren-bamf-friedrich-merz-afd/a-71424803
[8] https://www.morgenpost.de/politik/article239738745/hans-juergen-papier-asylreform-asyl-flucht-begrenzen.html
Zum Weiterlesen: