Auch die Autoren von diefreiheit.info machen Urlaub. Deshalb werden in den kommenden Wochen nur sporadisch Artikel erscheinen. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer! Lasst euch nicht von der Klimahysterie beeindrucken und genießt die warme Jahreszeit!
Symbolbild KI / Chris Veber
Am 13.07.26 hatte ich das „Vergnügen“, zum ersten Mal in meinem Leben als „Straftäter“ vor Gericht zu stehen. Ich war…
Die woke Identitätspolitik, spätbürgerlicher Opportunismus und der Schutz des Islams bedrohen die säkular-demokratische Lebensordnung.
Auf ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende hat DIE LINKE einen faulen Kompromissantrag beschlossen, in dem das israelische Vorgehen im Sinne einer üblen Täter-Opfer-Umkehrung als „Völkermord“ bezeichnet wird.
Die massenmedialen Schlagzeilen zum Nationalen Bildungsbericht 2026 waren zugleich vordergründig banal und wirklichkeitsverschleiernd. Die zentralen Aspekte wurde gezielt verschleiert.
Freepik
In Österreich fällt eine linkslastige Justiz zunehmend milde Urteile bei schweren Straftaten durch junge Migranten und Asylanten, meist mit Islamhintergrund, während Geschworenengerichte oft immer noch die Bürger schützen. Wenn unsere Regierung die Gerichte ideologisch ausrichtet, opfert sie sowohl Gerechtigkeit als auch Sicherheit.
Eine oberflächliche Studie der UNICEF, des Kinderhilfswerks der UNO, stuft Deutschland bei Kindeswohl als unterdurchschnittlich ein. Völlig ausgeblendet wird dabei der Einfluss von kulturfremder Massenzuwanderung auf unterschiedliche Länder.
Ohrenschmaus Verlag
Norbert Häring beschreibt in seinem neuen Buch, wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen. Er zeigt ein größtenteils staatlich finanziertes, zentral gesteuertes und digital hochgerüstetes Netzwerk, das das betreibt, was der demokratische Staat selbst nicht darf: Zensur, Propaganda, Diffamierung und Wahlbeeinflussung.
Symbolbild KI / R24
Chris Veber war in Innsbruck ein bekannter Aktivist in der Bewegung gegen das Corona-Regime und ist Autor für report24.news. Nun wird ihm vorgeworfen, dass ein von ihm veröffentlichter Facebook-Beitrag den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfülle.
Symbolbild KI / Lübke
Was für ein »Streisand-Effekt«! Und dazu noch einer, der die Nutzer alternativer Medien durchaus mit gewisser Schadenfreude erfüllen kann: