Haupttreiber für diese Entwicklung ist das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht, welches die Wartezeiten verkürzt und die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich erlaubt.

Syrerinnen und Syrer bilden weiterhin die größte Gruppe, gefolgt von Menschen mit türkischer, irakischer, russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit.
Damit erweist sich die deutsche Einbürgerungspolitik zum einen als anlockendes Trittbrett vor allem für nichteuropäische (islamische) Asylmigranten mit – wenn überhaupt – befristetem Aufenthaltsrecht sowie zum anderen als lautloser, aber effektiver Motor der Erhöhung des deutschen Muslimanteils.
Zutreffend heißt es in der NZZ: „In dem formalisierten Einbürgerungsverfahren ist es nur schwer möglich, Menschen auszusondern, die sich mit den Werteentscheidungen der deutschen Verfassung nicht oder nur unzureichend identifizieren. Vielfach findet noch nicht einmal ein persönliches Vorsprechen statt.“
Zudem sind die Einbürgerungen insbesondere deshalb so attraktiv, weil sie mit der doppelten Staatsbürgerschaft für islamische Nichteuropäer korrespondieren. D. h. der Eingebürgerte „neue Deutsche“ bleibt gleichzeitig weiterhin Syrer, Türke, Iraker, Afghane etc. und erwirbt die gleichen sozialen und politischen „Teilhaberechte“ wie Einheimische, während sie/er in den meisten Fällen gleichzeitig ihr/sein islamisches Mindset behält. Nicht zuletzt auf diese „lautlose“ Weise funktioniert staatlich abgesicherte Islamisierung.
Denn entgegen der propagandistischen Behauptung, die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft bewirke eine verbesserte Integration, ist genau das Gegenteil der Fall: Sie schwächt auf Seiten der eingebürgerten Doppelpassinhaber die subjektive Identifikation mit dem Einwanderungsland und bestärkt stattdessen die Bindung an äußere Mächte und Herkunftskulturen mit weltanschaulich, politisch und normativ disparaten und oftmals gegensätzlichen Wertorientierungen.
Damit erzeugt die Doppelpassregelung zu Lasten der historisch gewachsenen soziokulturellen und weltanschaulich-politischen Integrität der Aufnahmegesellschaft auf künstliche Weise eine große Gruppe von Menschen, die zwar einerseits die institutionellen Rechte und Teilhabemöglichkeiten des Aufnahmelandes nutzen (und zum Teil ausbeuten), sich anderseits aber an die Werte, Normen und nationalen Vorgaben ihres Herkunftslandes bzw. ihrer (islamischen) Herkunftskultur gebunden fühlen.
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