Türkischer Staatsbürger begeht sechsfachen Mord in Stade

Der 45-jährige türkische Staatsbürger Fatih Khan G. aus Garbsen bei Hannover hat am 29. 6. 2026 in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen mit einer zu einem Anhörungstermin mitgebrachen Schusswaffe vorsätzlich getötet.
Thomas Quine, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Nach Angaben des NDR soll der Täter die Waffe am Kurfürstendamm erworben und für sie plus 21 Schuss Munition zusammen rund 4.000 Euro bezahlt haben.

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Bei den Getöteten handelt es sich um drei Mitarbeiter des Jugendamtes aus der Region Hannover und drei Mitarbeiter der betroffenen Jugendhilfeeinrichtung (vier Frauen und zwei Männer).

Anlass für das Zusammentreffen des Täters mit seinen späteren Opfern war ein Gespräch um das Sorgerecht für die drei Monate alte Tochter des Täters, die zusammen mit der Mutter in der Stader Einrichtung untergebracht war. Zuvor war die Tochter aufgrund des ärztlichen Verdachts eines Schütteltraumas im Rahmen einer vom zuständigen Jugendamt angeordneten Inobhutnahme von den Eltern gegen deren Widerspruch getrennt worden. „Ein Familiengericht“, so der NDR, „habe schließlich angeordnet, dass der Säugling wieder mit der Mutter zusammengeführt werden müsse – so seien Mutter und Kind am 26. Mai in der darauf spezialisierten Einrichtung in Stade untergebracht worden.“

Im Vorfeld der Tat lief bereits seit April gegen den 45-jährigen Türken ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung. Er soll Klinikpersonal in Hannover sowohl verbal vor Ort als auch per E-Mail massiv bedroht haben.

D. h.: Über den Täter lagen polizeiliche Erkenntnisse vor, und zwar in Richtung Bedrohung. Dieser Umstand wurde womöglich aufgrund von bürokratischen Routinen auch in diesem Fall unterschätzt (wie schon in vielen anderen Fällen zuvor mit zugewanderten späteren schweren Gewalttätern). – Im Hinblick auf das nähere Tatmotiv wäre Folgendes zu klären (anstatt es wie bisher politisch und massenmedial so weit wie möglich auszublenden): Gekränkte Mannesehre aufgrund eines islamisch-patriarchalischen Rollenbildes – Auslöser hier die behördliche Wegnahme des Kindes wegen „Schütteln des Säuglings“ durch den Vater – kann sich wie in diesem Falle primär gegen die Behörden richten.

Wenn der Staat – wie hier durch die Inobhutnahme des Säuglings – die absolute Autorität des Vaters bricht, wird dies in einem islamisch-patriarchalischen Milieu oft nicht als rechtliche Konsequenz, sondern als ehrverletzender Angriff gewertet. Die Rache richtet sich dann gegen die Akteure, die diesen Statusverlust herbeigeführt haben. Zu kritisieren ist, dass bei behördlichen Gefährdungsanalysen die weltanschaulich-normative Sozialisation des Gefährders und das damit verbundene Eskalationspotenzial nicht immer eingehend genug miteinbezogen werden.

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