Sexualverbrechen und Islam – mögliche Zusammenhänge 3

In sämtlichen Kriminalstatistiken westeuropäischer Länder sind Muslime bei Sexualdelikten dramatisch überrepräsentiert. Das dürfte nicht nur mit islamischer Tradition und Mentalität zu tun haben, sondern in den religiösen Schriften selbst verwurzelt sein. Teil 3/3.
Lehnert & Landrock, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Beherrschung und Verfügbarkeit

Den männergeprägten Vorlieben entspricht die Einseitigkeit der sexuellen Beziehungen, bei denen zwar die Frau Pflichten hat, kaum aber der Mann, und umgekehrt der Mann weitestgehende Rechte. Gemäß Scharia hat die Frau beispielsweise „unverzüglich“ und ohne Widerspruch ihrem Gatten verfügbar zu sein „wenn er sie ins Bett ruft“. Es gibt Hadithe, denen zufolge sie sich selbst auf einem Kamelsattel bereithalten muss (Sunan Ibn Majah (Hasan/Darussalam) 3:9:1853) oder sprungbereit, wenn sie „am Ofen steht“, also mit Hausarbeit beschäftigt ist. Siehe dazu Jami’ at-Tirmidhi 1160 (Sahih/Darussalam): „Wenn ein Mann seine Frau ruft, um sein Bedürfnis zu erfüllen, dann soll sie kommen, selbst wenn sie am Herd steht.“. Siehe ebenfalls die oben erwähnte Episode mit Zaynab.

Im Falle eines Nichtgehorsams der Frau darf es generell Schläge setzen, gegebenenfalls wiederholt, mit der einzigen Einschränkung, dass dabei kein Blut fließen soll und keine Knochen gebrochen werden sollen; sehr genaue Anweisungen dazu finden sich etwa in der „Reliance of the Traveller“, einem zentralen und einflussreichen Werk der Scharia.

Werbung

 


Die Impf-Mafia
von  Helmut Sterz

€ 24,00

 

Hier bei Amazon bestellen >>



Die Bemühungen moderner islamophiler Propagandisten, etwa Q4:34, auf dem unter anderem dieses Recht des Mannes fußt, in ein tadelndes Tätscheln umzudeuten, sind lächerlich und finden weder im wörtlichen Text noch in den klassischen Interpretationen Rückhalt. So wird das in Q4:34 verwendete Wort für „Schlagen“ (wadriboohunna) beispielsweise andernorts (Q8:12: wadriboo) verwendet, um das Schlagen in den Nacken (Enthaupten) und Abschlagen der Finger (-spitzen) zu beschreiben.

Im Ergebnis hat der Mann praktisch unlimitierten Zugriff auf die Frau, und speziell ihre (von ihm im Effekt gekaufte) Vagina, die ihr den eigentlichen Wert gibt. Entsprechend sind die Modalitäten der organisierten Prostitution („Ehe auf Zeit“, mut’ah, moota) dort, wo sie eingeführt ist, von denen einer regulären Ehe nur graduell verschieden (für Details siehe etwa „Digest of Moohummudan Law“). So darf in einer mut‘ah der coitus interruptus ohne Einverständnis der Frau praktiziert werden, wie bei einer Sklavin, während es bei einer regulären Ehefrau ihres Einverständnisses bedarf. Berechtigungen und Traditionen dieser Art müssen unweigerlich mental abfärben.

Mohammed selbst empfahl gemäß Sahih Muslim 715f als Ehefrau junge Mädchen mit den Worten: „ Warum hast du nicht ein junges Mädchen geheiratet, damit ihr zusammen spielen könnt und sie mit dir spielen kann, oder damit ihr euch amüsieren könnt und sie sich mit dir amüsieren kann?“ Analog Sahih al-Bukhari 5080: Dort ist von „Jungfrauen“ und „sie streicheln“ und „spiel mit ihr und sie mit dir” die Rede. Der Angesprochene folgte dem Rat nicht, da er eine Frau suchte, die bereits vorhandene Kinder (7 oder 9 Töchter) versorgen konnte, kein Spielzeug. Dem Ratschlag des Propheten entspricht die Empfehlung einer ganzen Reihe heutiger Prediger, möglichst junge Frauen/Mädchen zu heiraten. Auch sehe man die im Jahr 2024 erfolgte Altersfreigabe ab 9 Jahre im Irak sowie die faktischen Verhältnisse in Ländern wie Jemen, Afghanistan und Pakistan.

Relevant dürfte ferner die Obsession mit Jungfrauen sein, die sich widerspiegelt in den Märtyrern versprochenen jungfräulichen Houris im Paradies, deren Virginität sich stets erneuert. Dies ist laut allen klassischen Kommentatoren wörtlich zu verstehen, und nicht „symbolisch“ oder „metaphorisch“, wie die heutige westliche Propaganda aus offensichtlichen Gründen behauptet.

Den Schriften zufolge gilt, dass Männer im Paradies „damit beschäftigt sein werden, Jungfrauen zu entjungfern“, siehe etwa die Tafsirs Ibn Kathir oder al-Jalalayn zu Q36:55, sowie etliche weitere Hadithe und Kommentare, die zum Teil nahelegen, dass die Aktivitäten fast schon an defloratorische Akkordarbeit mit schmerzhafter Dauererektion heranreichen könnten. Auch derartige Glaubensbestandteile und Vorstellungen bleiben sicherlich nicht ohne Spuren auf das „mindset“ islamischer Männer und werden wohl Einfluss auf ihr Verhalten haben.

Verfügbarkeit von Kuffar-Frauen


Wichtig ist auch, dass junge Frauen und Mädchen, insbesondere weiße, von den Anfängen an im Islam eine begehrte und gewissermaßen natürliche Beute waren. Siehe dazu die Raubzüge (teils auch Abgabepflichten) im Mittelmeergebiet und weit darüber hinaus bis Skandinavien und Island, vor allem aber auf dem Balkan, in Südrussland usw. über viele Jahrhunderte. Selbst im Umland von Wien gab es nach der Türkenbelagerung 1683 in den Ortschaften Bevölkerungsverluste von 80 bis 90 Prozent, wobei die meisten Einwohner ermordet, die jungen Mädchen aber verschleppt wurden.

Allein im Osmanischen Reich wurden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert geschätzt 1-1,5 Millionen junge Frauen und Mädchen verbraucht. Siehe als eine von etlichen Quellen: Robert C. Davis: „Christian Slaves, Muslim Masters: White Slavery in the Mediterranean, the Barbary Coast, and Italy, 1500-1800”, Palgrave MacMillan, 2003. Der Größenordnung nach erscheint das bei überschlägiger Abschätzung plausibel, wenn man etwa einen realistischen einen mittleren Bestand von ungefähr 20.000 und eine mittlere Verbrauchs- bzw. Turnover-Zeit von 10 Jahren (dann abgebraucht und unattraktiv, also Hausarbeit oder tot) annimmt, was 1 Million in 500 Jahren macht.

Entsprechend sagte bereits der Prophet zu einem gerade zum Islam konvertierten Araber: „Möchtest du die Mädchen von Banu al-Asfar?“, auf dass er sich der Tabuk-Kampagne gegen die Byzantiner anschließe (Banu al-Asfar = mit hellem Haar und/oder heller Haut). Er lockte also ausdrücklich mit weißer Mädchenbeute. Siehe dazu Tafsir al-Tabari Q9:49: „Al-Qasim überlieferte es […] und Mujahid berichtete, dass der Prophet gesagt habe: ‚Erobert das Land und ihr werdet als Beute die Töchter von al-Asfar haben‘, womit er die römischen Frauen meinte. Diese Überlieferung wurde von anderen wiederholt.“

Mädchen erscheinen naturgemäß gegenüber erwachsenen Frauen als leichtere Opfer. Auch befinden sie sich in westlichen Ländern in der Regel nicht in der Begleitung (d.h. unter dem Schutz) männlicher Erwachsener, erscheinen damit sozusagen „verfügbar“. Eventuelle jugendliche männliche Begleiter dürften in der Regel als nicht ernst zu nehmende, ohnedies emaskulinisierte Witzfiguren gelten.

Gemäß den vorliegenden Ausführungen ist mehr als verständlich, wenn in einem entsprechend ausgebildeten „mindset“ Kuffar-Mädchen im Wesentlichen den Stellenwert von Spiel- und Gebrauchsmaterial haben. Siehe dazu die „grooming gangs“ in Großbritannien als „Nutzanwendung“ des zugrundeliegenden religionsartigen muslimischen Herrenmenschen-Rassismus gegenüber „Ungläubigen“ in großem Maßstab, mit entsprechenden Äußerungen der Täter.

Dass Nicht-Kuffar-Mädchen nicht nennenswert als Opfer in Erscheinung treten, geht zum einen auf ihre Abwesenheit oder geringe Zahl in den entsprechenden öffentlichen Räumen zurück, zum anderen darauf, dass sie mittels ihrer Kleidung signalisieren, einer „starken Gemeinschaft“ (wie es bei Kommentatoren heißt) anzugehören, welche zu massiven Sanktionen zu greifen bereit ist (siehe unten). Kuffar-Mädchen sind in diesem Sinn nicht einer „starken Gemeinschaft“ zuzurechnen, im Gegenteil.


Von Interesse ist auch, dass Sklavenmädchen einen gewissen materiellen Wert haben konnten, auch als Kapitalanlage – wie noch in der Neuzeit von einem bekannten ägyptischen Prediger (Sheikh Abu Ishaq al-Houweny, 1956-2025) in einem Video empfohlen, der den potentiellen Ertrag mit demjenigen regulärer Arbeit verglich und den höheren Ertrag als Argument für den Jihad mit Sklavenjagd als Erwerbsmodell wertete (das war keine Satire). Bei Kuffar-Mädchen, die (noch) keine formelle Sklavin/Ehefrau sind, ist dies jedoch nicht der Fall, sie haben nicht einmal einen materiellen Wert.

Soziale und rechtliche Aspekte

Vermutlich spielt auch eine Rolle, dass man sich an Mädchen und Frauen schadlos hält, die auf legale und ordentliche Weise unerreichbar sind – in einer Gesellschaft nämlich, in der man um Frauen wirbt, statt sie familiär zugewiesen zu erhalten, im Effekt zu kaufen oder aber im Jihad zu erbeuten. Legt man das bekannte durchschnittliche Niveau der Bildungs- und Ausbildungserfolge junger muslimischer Männer in Westeuropa zugrunde, werden die meisten von ihnen nicht mit Leistungen aufwarten können, die sie auf dem Beziehungsmarkt konkurrenzfähig und begehrenswert machen.

Ähnliches gilt für ihr Angebot an westliche Frauen, sich auf islamische Sitten und eine dazugehörige, oft nicht allein metaphorische Käfighaltung einzulassen. Dahin gehören auch später zu erwartende Kränkungen der Erstfrauen durch das Nehmen weiterer (oft jüngerer) Frauen und die Polygamie insgesamt, deren negative psychologische Effekte bis hinab auf die Ebene der Kinder in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben sind.

Keine Frau, die westlichen Werten verpflichtet und nicht völlig naiv ist, dürfte sich darauf einlassen, zumal sie davon ausgehen muss, dass die andere Seite keinerlei Bereitschaft und Fähigkeit zu Entgegenkommen und Veränderund zeigen wird und sich das aufgrund der Machtungleichheit auch erlauben kann.

Gemessen an den Standards der Herkunftsländer ist die Strafverfolgung im Westen geradezu lächerlich. Diesbezüglich seien nur zwei Beispiele genannt, eines Deutschland, eines aus Österreich (aus diversen anderen westeuropäischen Ländern sind zahllose ähnliche Fälle zu finden):

Im Hamburg war 2020 eine Gruppe von Männer im Stadtpark über eine 15-Jährige hergefallen und sie immer wieder vergewaltigt. Von den zehn Männern zwischen 16 und 20 sollen fünf die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (über ihren kulturellen Hintergrund wurde nichts berichtet). Keiner von ihnen hat während des Prozesses ein Wort des Bedauerns geäußert. Nur einer von ihnen wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, acht kamen mit Bewährungsstrafen davon (einer wurde überhaupt freigesprochen). Ins Gefängnis musste stattdessen eine 20-jährige angehende Krankenschwester, weil sie einen der Angeklagten als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ beschimpft und ihm außerdem geschrieben hatte, er könne „nirgendwo mehr hingehen“, ohne verprügelt zu werden.

In Wien wurden im Herbst 2025 zehn junge Männer freigesprochen. Sie waren angeklagt, monatelang eine Zwölfjährige immer wieder vergewaltigt zu haben. Die Männer heißen mit Vornamen, laut Zeitungsberichten über die einzelen Verfahren, Ahmad, Wais, Mohamed, Ali, Omar, Khalid, Hassan, Yusuf, Ibrahim und Faris. Mit pornografischen Videos wurde das schüchterne Kind offenbar unter Druck gesetzt, wieder mitzukommen. Auf einem der Filme ist zu hören, wie die Minderjährige „hör auf“ sagt. Trotzdem Freispruch, denn das Mädchen könne (umringt von einen Gruppe von Männern) danach ja seine Meinung geändert haben, es sei „freiwillig“ mitgegangen und habe außerdem teilweise widersprüchliche Angaben gemacht (als wenn das bei einem monatelange Martyrium nicht unvermeidlich sei). Nicht einmal wegen Sex mit einer Minderjährigen wurden die zehn Männer belangt, denn sie hätten vielleicht nicht gewusst, wie alt das Kind zum Tatzeitpunkt war. (https://diefreiheit.info/eu-messengerueberwachung-gegen-kinderpornos-und-grooming/)

Diese kranken Urteile sind in der westeuropäischen Justiz keine Einzelfälle. Islamgläubige Gewalt- und Sexualstraftäter fassen oft nur minimale Strafen aus (immer wieder wird ihre kulturellen Prägung sogar als strafmildernd gewertet). Darüber hinaus und vor allem gibt es keine Sanktionen seitens der Familien der vergewaltigten oder belästigten Mädchen, umso mehr, als das Rechtskonzept der westlichen Gesellschaften keine clanistisch-tribalistische Komponente aufweist.

Die gemäß Scharia von Familien gegebenenfalls an die Opferfamilie zu zahlenden Entschädigungen, die partielle Involvierung der Opferfamilie in die Bemessung der Strafe, sowie das grundlegende Zweiklassen-Rechtssystem des Islam (Islamgläubige versus rechtlich schlechter gestellte Kuffar) funktionieren fundamental anders als westliche Rechtssysteme (und in Hinsicht auf die zur Frage stehenden Delikte vermutlich effektiver, falls es sich bei den Opfern nicht um Kuffar handelt).

Zu erwarten ist, dass Enthemmungen weniger stark zutage treten, je isolierter die im genannten Sinn islamisch geprägten Männer sind und je höher der Anteil der Umgebungsbevölkerung ist, die einen Druck in Richtung Wohlverhalten ausüben. Gleiches gilt für ein nach eindeutigen, fraglosen Prinzipien operierendes Rechtssystem.

Erreicht hingegen die islamische Population hohe Prozentsätze, die sie zur „Selbstorganisation“ und „positiven Rückkopplung“ befähigen und entsprechende Aktionen fördern oder hervorrufen (siehe die Silvesternacht 2015/16 in Köln), und betreibt außerdem das Rechtssystem in Entschuldigung, Relativierung, Illusion, Zurückhaltung und Feigheit, werden diese Begrenzungen entfallen. An Anmaß und Intensität von Übergriffen sind also mehrere Faktoren beteiligt.

Schlussfolgerung

Aus den genannten Gründen waren und sind beim massenhaften Auftreten von Männern mit traditionell islamischer Sozialisation Probleme unausweichlich und für einen erheblichen Teil der Bevölkerung vorauszusagen. Anderslautende Erwartungen sind unfundiert und wahnhaft.

Es ist dabei sekundär, dass es unter jungen islamgläubigen Männern (glücklicherweise) viele gibt, die sich nach westlichen Standards anständig verhalten. Relevant ist, dass es angesichts des mentalen Spektrums, das der Islam erlaubt oder sogar ausdrücklich vorgibt, einen erheblichen Anteil gibt, der mit seinem Verhalten und seinen Neigungen auf Dauer jedes gedeihliche Zusammenleben zerstört.

Dass sich die Vertreter dieser Kultur so gerne an junge und teils sehr junge Kuffar-Mädchen halten, ist zu verstehen aus ihrer archaischen – zu einem Gutteil sozialdarwinistisch grundierten – Kultur und ihrer langen Tradition als Eroberer und Beutemacher seit dem 7. Jahrhundert, auch wenn ihnen manche oder viele der oben genannten Faktoren nicht bewusst sein sollten.

Immerhin dürften einige wissen, dass der Verteilung von Beute im Koran eine eigene Sure gewidmet ist (Sure 8: Al-Anfal) und dass dazu selbstverständlich auch junge Mädchen gehören, wie es zuletzt der „Islamische Staat“ in Syrien und im Irak praktizierte, und zwar bis ins Detail getreu der in der Scharia dargelegten Rechtsordnung (siehe Greg Botelho, CNN, December 2014). Man hielt sich im Wesentlichen an die klassische „Reliance of the Traveller“, mit der Bitte um Rücksichtnahme hinsichtlich des Penetrationsrisikos bei sehr jungen Mädchen: „Wenn sie jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr geeignet ist, kann er (der Besitzer) sie nur ohne Geschlechtsverkehr genießen.“

Auf Basis der genannten mentalen Charakteristika dürfte insgesamt ein fließender Übergang von den Anzüglichkeiten und Belästigungen in Schwimmbädern und öffentlichen Verkehrsmitteln über die Vergewaltigungen, immer wieder in Gruppen, bis zum vollendeten Status als Sklavenfrau bestehen. Letztere kann im islamischen Recht als Ware gehandelt werden und entsprechend in Werken der Scharia teils im Nennwert und im gleichen Absatz, ja im gleichen Satz mit Packtieren, Schafen und Ziegen aufscheinen.

Siehe zur Illustration in „Musanaf ibn Abi Shayba”, Band 4, S. 289, Folgendes zu Umar, vermutlich dem engsten Gefährten von Mohammed: „Mujahid berichtete: „Ich ging mit Ibn Umar über einen Sklavenmarkt, als wir einige Sklavenhändler sahen, die um ein Sklavenmädchen versammelt waren und sie küssten. Als sie Ibn Umar erblickten, hielten sie inne und riefen: ‚Ibn Umar ist da!‘ Daraufhin ging Ibn Umar näher an das Sklavenmädchen heran, berührte einige Körperteile von ihr und sagte dann: ‚Wer ist der Herr dieses Sklavenmädchens? Sie ist doch nur eine Ware!‘”. Passend dazu findet sich im Tafsir al-Qurtubi Q38:23 die markante Aussage: „Al-Nahas sagte: ‚Und die Araber bezeichnen eine Frau als Ziege oder Schaf, weil sie stumm und schwach ist. Frauen sind Kühe, Pferde und Kamele, denn alle werden geritten.‘“

Einordnung in den Kontext

Diese Ausführungen mögen hart und schonungslos erscheinen, doch nur so erreicht man Klarheit über die Lage. Immer sollte man im Auge behalten, dass der reguläre, traditionelle Islam (der ja wörtlich „Unterwerfung“ bedeutet) beansprucht, die letztgültige, unübertreffliche, verbindliche Wahrheit zu besitzen, der ausnahmslos alle Menschen gefügig gemacht werden müssen, wenn nötig, mit Gewalt (siehe unten). Gleiches für den letztgültigen Propheten Mohammed, welcher als der beste aller Menschen gilt und dessen Verhalten ein rundum verbindliches Vorbild für alle künftigen Menschen sein soll. Diese absoluten Ansprüche machen alle Vermittlungen und allen Ausgleich schwierig.

Außerdem sollte man sich zwecks eines Verständnisses stets auf die klassischen Texte beziehen, die über viele Jahrhunderte und bis vor wenigen Jahrzehnten der fraglose Standard waren. Sie waren auch bestimmend für die realen, historischen Wirkungen des Islam.

Irrelevant sind „moderne“, westliche, vornehmlich in akademischen Kreisen kultivierte, esoterische und absurde Interpretationen, die weder von den führenden Institutionen der islamischen Lehre (wie Al-Azhar, Kairo) geteilt werden, noch Rückhalt in der Masse der Gläubigen weltweit haben (siehe z.B. Pew Research, 2013). Sie tun überdies – ironisch genug – den originalen Texten und Kommentaren Gewalt an.

Das Erobern, Abschlachten, Strafen, Versklaven, Beutemachen beispielsweise wurden von vielen der eigenen Chronisten des Islam seit den Anfängen als typische Kennzeichen einer Siegerreligion angesehen. Das änderte sich erst in der Moderne. So ist die propagandistische Wendung zu „Frieden und Toleranz“ kaum 50 Jahre alt und zielt hauptsächlich auf die – durchaus erfolgreiche – Irreführung williger, naiver und im Effekt kulturell selbstmörderischer Westler. Ihre kulturrelativistischen und verfälschenden Beschönigungen sind ebenso stupide wie irrelevant.

Zwecks maximaler Klarheit sollte man an dieser Stelle das Werk „Muqaddimah” des hochangesehenen und einflussreichen Gelehrten Ibn Khaldun (1332-1406 n.Chr.; Ausgabe Rosenthal, S. 303) zu Rate ziehen. Er arbeitet darin in aller Klarheit heraus, worin er den Unterschied zu anderen Religionen, die nicht so aggressiv und expansiv wie der Islam sind, heraus und gelangt unter anderem zu dem Satz: „In der muslimischen Gemeinschaft ist der Heilige Krieg eine religiöse Pflicht, da die Mission universalistisch ausgerichtet ist und die Verpflichtung besteht, alle Menschen entweder durch Überredung oder mit Gewalt zum Islam zu bekehren.” Die letzten sechs Worte sollten keinem weiteren Zweifel Platz lassen.

Das Verhalten der muslimischen Sexualverbrecher, um die es in diesem Text geht, dürfte ihrem individuellen und aktuellen Lustgewinn und Machtgefühl dienen, bettet sich jedoch, insbesondere was den Stellenwert Ungläubiger und ihrer Frauen und die ihnen gegenüber eingenommene Haltung angeht, dem Gesamtanspruch und Gesamtkonzept des Islam nahtlos ein.

An dem faktischen Gehalt der vorgenannten Feststellungen und Überlegungen ändern auch unweigerlich zu erwartende politische Phrasen der Sorte „Islamophobie“ und „antimuslimischer Rassismus“ nichts. Durch diese Phrasen versuchen die woken Ideologen lediglich, die inhaltliche Auseinandersetzung mit einer genuin tribalistischen, expansiven, totalitären und kulturell und intellektuell erstickenden Herrschaftslehre zu umgehen und durch bloße meutenartige Feindmarkierungen zu ersetzen.

Zum Weiterlesen: