Die aktuelle Kriminalitätsentwicklung in Deutschland zeigt erstens einen deutlichen Anstieg insbesondere der Gewaltkriminalität. In diesem Spektrum von Straftaten ist u.a. auch eine deutliche Zunahme von Delikten zu verzeichnen, bei denen ein Messer als Waffe eingesetzt wurde. Zweitens ist ein überproportional hoher Anteil von „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ gerade auch bei Gewaltdelikten (mit und ohne Einsatz von Messern) festzustellen. Dabei werden Doppelpassinhaber (oftmals mit nichteuropäischer/islamisch-orientalischer Sozialisation) als „Deutsche“ gezählt, womit das reale Bild zuungunsten der „Deutschen ohne Migrationshintergrund“ verzerrt wird. Betrachtet man drittens die nichtdeutschen/ausländischen Tatverdächtigen, aber auch verurteilten Straftäter und Strafgefangenen genauer, dann zeigt sich eine deutliche Überrepräsentation von Personen mit islamischem Herkunfts- und Sozialisationshintergrund.
Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) 2024
Insgesamt wurden 2024 ca. 914.000 (-1,1 Prozent) nichtdeutsche Tatverdächtige registriert. Dies macht einen Anteil von knapp 42% (2023: 41,1 Prozent) an allen Tatverdächtigen aus. Rechnet man die ausländerrechtlichen Delikte heraus, ergibt sich folgendes Bild:
- 1.270.858 deutsche (-3,9 Prozent) und knapp 700.000 nichtdeutsche Tatverdächtige (+0,3 Prozent).
- Der Anteil der nichtdeutschen an allen Tatverdächtigen hat sich von 34,4 Prozent auf 35,4 Prozent erhöht. (Dabei liegt der Ausländeranteil in Deutschland bei ca. 15 Prozent)
Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 172.203 (-3,6 Prozent) Zuwanderer (Asyl- bzw. Fluchtmigranten), was einem Anteil von 8,8 Prozent (2023: 8,9 Prozent) an allen Tatverdächtigen entspricht. (Dabei liegt der Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung bei ca. 2,5 Prozent.)
Grundsätzlich ist festzustellen, dass gerade Asylbewerber im Bereich der Gewaltkriminalität stark überrepräsentiert sind. „Bei schweren Gewaltdelikten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung treten sie sieben Mal häufiger als Täter in Erscheinung, als aufgrund ihres Bevölkerungsanteils zu erwarten wäre“ (Koopmans 2023, S. 27).
Gewaltkriminalität
Festzustellen ist, dass die Gewaltkriminalität um insgesamt 1,5 Prozent auf 217.277 Fälle gestiegen ist und damit seit 2007 ein neuer Höchststand erreicht wurde.
Deutlich erhöht hat sich auch hierbei nochmals die Gewaltkriminalität seitens nichtdeutscher Tatverdächtiger (+7,5 Prozent; 85.012 registrierte nichtdeutsche Tatverdächtige).
Um 9,3 Prozent auf 13.320 Fälle gestiegen sind zudem die Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge.
Gestiegen sind auch gefährliche und schwere Körperverletzungen um 2,4 Prozent auf 158.177 Fälle (2023: 154.541 Fälle).
Des Weiteren wurden 29.014 Straftaten in Verbindung mit einem Messerangriff registriert. „54,3 Prozent davon entfallen auf Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung.“[1]
Allein in Berlin erfasste die Polizei 2023 3.482 Fälle, in denen ein Messer als Tatmittel benutzt wurde – das waren 165 mehr als im Vorjahr. Von den Tatverdächtigen hatten etwa 1.000 Menschen nur die deutsche Staatsangehörigkeit, etwa 200 neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. Etwa 1.370 Menschen hatten eine andere Nationalität. Berlins Polizeipräsidentin sagte dazu: „Zugespitzt formuliert: Nach unseren Zahlen ist die Gewalt in Berlin jung, männlich und hat einen nicht-deutschen Hintergrund. Das gilt auch für Messergewalt.“[2]
Besonders besorgniserregend ist der Tatbestand, dass bei der Gewaltkriminalität die Anzahl der tatverdächtigen Kinder um 11,3 Prozent (2024: 13.755 tatverdächtige Kinder) und Jugendlichen um 3,8 Prozent (2024: 31.383 tatverdächtige Jugendliche) gestiegen ist. „Im Langzeitvergleich verzeichnet das BKA erneut Höchststände bei dem Anteil der Kinder mit 7,0 Prozent und der Jugendlichen mit 15,9 Prozent an allen Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität.“[3]
2023 zeigte ein Vergleich zwischen deutschen und nichtdeutschen Kindern (unter 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) für den Bereich Gewaltkriminalität folgendes Bild:
Anstieg bei Deutschen in beiden Altersgruppen: 9 Prozent
Anstieg bei Nichtdeutschen in beiden Altersgruppen: 28,4 Prozent
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass – erfassungstechnisch verdeckt – viele eingebürgerte (Pass-)Deutsche mit oftmals islamischem Sozialisationshintergrund und entsprechender Identität in dieser Statistik enthalten sind. D. h.: Es ist von einer „Wegeinbürgerung“ als verzerrender Faktor auszugehen.
Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)
Erstmals wurde in der PKS 2024 die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige bei Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße ausgewiesen und verglichen. Dabei zeigt sich erneut sehr deutlich, dass die Zahlen für Nichtdeutsche erheblich höher ausfallen:
- „Die TVBZ bei deutschen Tatverdächtigen liegt bei 1.878; d. h. von 100.000 deutschen Einwohnern werden statistisch 1.878 Deutsche ab acht Jahren straffällig. Hier gibt es deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern: Bei Männern liegt die TVBZ bei 2.781, bei Frauen bei 1.024.
Die TVBZ bei nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 5.091, das heißt von 100.000 nichtdeutschen Einwohnern werden statistisch 5.091 Nichtdeutsche ab acht Jahren straffällig. Auch hier zeigen sich Unterschiede bei den Geschlechtern: Bei Männern liegt die TVBZ bei 7.495, bei Frauen bei 2.441.“
Die TVBZ zum PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“* können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Staatsangehörigkeit Geschlecht TVBZ insgesamt
deutsch männlich 272
deutsch weiblich 60
deutsch insgesamt 163
syrisch männlich 2 608
syrisch weiblich 336
syrisch insgesamt 1 740
2 türkisch männlich 904
türkisch weiblich 136
türkisch insgesamt 538
3 afghanisch männlich 2 409
afghanisch weiblich 356
afghanisch insgesamt 1 722
4 rumänisch männlich 908
rumänisch weiblich 238
rumänisch insgesamt 618
5 ukrainisch männlich 794
ukrainisch weiblich 226
ukrainisch insgesamt 443
6 irakisch männlich 2 479
irakisch weiblich 394
irakisch insgesamt 1 606
7 polnisch männlich 656
polnisch weiblich 184
polnisch insgesamt 427
8 bulgarisch männlich 1 353
bulgarisch weiblich 359
bulgarisch insgesamt 884
9 serbisch männlich 1 246
serbisch weiblich 371
serbisch insgesamt 814
10 marokkanisch männlich 3 388
marokkanisch weiblich 246
marokkanisch insgesamt 1 885[4]
Gerichtlich verurteilte und inhaftierte nichtdeutsche Straftäter
Hervorzuheben ist darüber hinaus auch der wesentliche Tatbestand, dass die Relation deutsche und nichtdeutsche verurteilte und inhaftierte Straftäter erwartungsgemäß ziemlich genau der Relation deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige entspricht.
Betrachten wir die Zahl der gerichtlich verurteilten Straftäter, so waren 2023 „61,1 Prozent der gerichtlich verurteilten Personen Deutsche[5]; 38,9 Prozent hingegen Ausländer. Damit erreichte der Ausländeranteil bei den Verurteilten einen erneuten Höchststand, nachdem er schon in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen war.“[6] (2013 betrug der Ausländeranteil 24,5 Prozent).
Von den 43.746 Strafgefangenen in Deutschland hatten am 31. März 2024 28.673 Personen eine deutsche Staatsangehörigkeit (darunter eine ungenannte Zahl von „Doppelstaatlern“) und 16.376 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit (ca. 37,5 Prozent).
Bei genauerer Betrachtung der inhaftierten Ausländer zeigt sich dann eine deutliche Überrepräsentation von Muslimen. So betrug der Anteil von Muslimen an der Gesamtgefangenenzahl in westdeutschen Bundesländern schon zwischen 2017 und 2019 z. B. 39,93 % in Hessen, 30,35 % in NRW, 29,82 % in Bremen, 26,77 % in Niedersachsen, und 26 % in Baden-Württemberg.[7]
Islamische Sozialisation als kultureller Kausalfaktor für desintegratives, gewalttätiges und kriminelles Verhalten
Bei genauerer Betrachtung der nichtdeutschen/ausländischen Tatverdächtigen und verurteilten Straftäter handelt es sich überwiegend um islamisch sozialisierte Migranten; darunter auffällig viele Asylmigranten (sog. Schutzsuchende aus islamischen Krisenregionen: Syrien, Afghanistan, Irak, Türkei, Nigeria, Somalia[8])
Als wesentliche Bedingungsfaktoren für diesen Sachverhalt sind folgende subjektprägenden Aspekte und Inhalte der islamischen Sozialisation anzuführen, die eine erhöhte Disposition für gewalttätiges und kriminelles Verhalten unter den entgegenstehenden Bedingungen einer westeuropäischen nichtmuslimischen Gesellschaft bewirken:
1. Autoritäre Formung des Einzelnen als gehorsamer auf Allah und dessen Gesetz fixierter Gottesknecht im Gegensatz zum Konzept des freien und selbständigen Individuums als normative Leitorientierung.
Diese Formung findet innerhalb des patriarchalisch-hierarchischen Kontrollsystems der muslimischen (Groß-)Familie statt. Darin wird der Heranwachsende in erster Linie auf die Erfüllung von Unterwerfungs- und Gehorsamsanforderungen programmiert, während ihm eine rationale Erklärung der Welt sowie die Vermittlung von geistiger und lebenspraktischer Selbständigkeit weitgehend vorenthalten wird. Die liberal-emanzipatorischen Erziehungsziele Selbständigkeit, Selbstbewusstsein, Kritikfähigkeit, Toleranz, Selbstbestimmung spielen im islamischen Sozialisationsprozess keine Rolle.
2. Hohe Gewalterfahrung im Rahmen der muslimischen Familiensozialisation
Die Vermittlung der islamischer Grundprinzipien und Normen innerhalb der autoritär-patriarchalischen Familienverhältnisse ist mit einer signifikant hohen Gewaltausübung und -erfahrung verbunden, die auch als kulturelle Norm bei einem großen Teil der Muslime verinnerlicht ist. „44,9 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer in der Türkei vertreten die Meinung, dass der Ehemann berechtigt sei, seine Frau zu schlagen, falls sie ungehorsam ist. 77,8 Prozent der misshandelten Frauen schweigen“ (Cileli 2002, S. 32). Entsprechend hoch ist dann auch die Gewalterfahrung von muslimischen Jugendlichen. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2000 gab jeder Fünfte der interviewten türkischstämmigen Jugendlichen an, im Laufe des letzten Jahres zu Hause ernsthaft geschlagen worden zu sein (Fausthiebe aufwärts) – im Unterschied zu jedem Achtzehnten der befragten Deutschen. Gewalttaten der Eltern untereinander berichtete fast jeder dritte türkische Jugendliche gegenüber jedem elften Deutschen. In weiteren Studien wurde festgestellt, dass insbesondere die stark religiösen muslimischen Jugendlichen in hohem Maße von massiver elterlicher Gewalt betroffen waren. Zudem zeigte sich folgendes Bild: Je stärker die subjektive Bindung an den Islam ausgeprägt ist, desto mehr steigt die Gewaltbereitschaft von jungen Muslimen tendenziell an[9]. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass 69 Prozent aller Frauen in Frauenhäusern Ausländerinnen sind, wobei die meisten aus Syrien, der Türkei, Afghanistan und dem Irak stammen[10].
3. Verinnerlichung des islamisch-patriarchalischen Männlichkeitskonzeptes
Dieses Männlichkeitskonzept weist folgende Grundmerkmale auf: (a) absolute Gehorsamspflicht gegenüber Allah und dem patriarchalischen Vater, (b) eine verhätschelnde Liebesbeziehung zur Mutter als Teileinübung in die Pascha-Rolle, (c) vormundschaftlich-repressive Überwachung ggf. der jüngeren Brüder und in jedem Fall der Schwestern sowie (d) Kontrolle und Verteidigung der Familienehre im väterlichen Auftrag. Folglich lautet das Grundprogramm: Den Autoritäten gehorchen; gegenüber der ‚feindlichen‘ Außenwelt (körperliche) Stärke zeigen und Frauen befehlen. Während die islamische geschlechterspezifische Sozialisation bei Jungen kämpferisches Auftreten verlangt, erfordert sie bei Mädchen Schamhaftigkeit und Körper- sowie Verhaltensbeherrschung. Um die spätere Rolle als Familienoberhaupt , Versorger und Beschützer einnehmen zu können, muss der Junge hingegen nach traditionell-patriarchalischen Vorstellungen frühzeitig lernen, eine natürliche Autorität und ein gewisses Maß an Aggressivität auszustrahlen.
4. Geringes Maß an Selbstbeherrschung und Affektkontrolle als wesentlicher Teilaspekt des islamischen Männlichkeitskonzepts
Im Rahmen der geschlechterspezifischen Sozialisation wird dem Mann im Konzept der islamischen Geschlechtermoral ein vergleichsweise geringes Maß an Selbstbeherrschung abverlangt. Stattdessen die Frau verhüllt und weitgehend separiert bzw. aus dem männlichen Blickfeld verbannt. So ist das Verhalten der muslimischen Jungen dadurch bestimmt, dass trotz der patriarchalisch-autoritären Prägung der heranwachsenden männlichen Jugendlichen auf sexuellem Gebiet bei Jungen eine anarchische Laisser-faire-Haltung dominiert, die kaum zur Triebkontrolle, Sublimierung und Verinnerlichung von diesbezüglichen Schamgefühlen beiträgt. Der islamisch-normative Zwang zur Verhüllung der weiblichen Reize ersetzt hier tendenziell die männliche Affekt- und Triebkontrolle. Wie Ayubi (2002, S. 60) klarstellt, „legt die arabisch-islamische Kultur den Nachdruck auf die Durchsetzung der Moral ‚von außen’ anstelle ‚von innen’ – auf Vorkehrungsmaßnahmen anstelle von ‚verinnerlichten Verboten’. Anstelle von Männern Sozialisierung und Erziehung zur Selbstbeherrschung zu erwarten, besteht die Lösung im Endergebnis darin, den Körper der Frau zu verbergen und sie – mit Ausnahme der ehelichen Beziehung – so gut wie möglich von Männern fern zu halten.“
5. Absoluter Herrschafts- und Überlegenheitsanspruch des Islam und damit korrespondierende ausgeprägte Ungläubigenfeindlichkeit und Ablehnung der freiheitlich-säkularen Lebenskultur als Kernaspekte der muslimischen Sozialisation und Identitätsbildung
In seiner Selbstbespiegelung setzt sich der Islam als letztgültige und damit einzig wahre Religion. Demnach hat sich Gott/Allah vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der Geltungsanspruch des Islam als der ‚überlegenen‘ und zur Herrschaft berechtigten Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten Durchsetzung des Islam als absolut herrschende und bestimmende Weltanschauung. Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern impliziert die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen. Entsprechend kann der siegreiche Islam Minderheiten oder generell die Anderen nur im Zustand des Erniedrigtseins und der Unterwürfigkeit dulden. Die Grundlage für diesen Herrschaftsanspruch ist Sure 3, Vers 110 des Koran: „Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“. Insgesamt strotzten die islamischen Quellentexte vor Hass und Hetze gegen die Ungläubige und indoktrinieren „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. Das schlägt sich natürlich auch in der islamischen Sozialisation als Vermittlungsprozess zwischen dem Islam und den heranwachsenden Muslimen nieder.
6. Gegensatzerfahrung zwischen islamischer Identität und westlich-säkularer Lebenskultur als permanent wirksamer psychischer Radikalisierungsfaktor
Für die Heranwachsenden aus orthodox-islamischen Sozialisationsverhältnissen mit autoritär-patriarchalischer Lebensorientierung ergibt sich aus dieser soziokulturellen Gegensatzerfahrung ein elementarer Vergesellschaftungskonflikt: Einerseits unterliegen sie dem primären Einfluss der ‚unmittelbaren‘, innerhäuslich vermittelten autoritär-patriarchalischen Denkweisen, Werte, Rollenbilder und Lebensregeln mit ihren spezifischen Sanktions- und Belohnungsformen. Andererseits sind sie unhintergehbar den vielschichtigen Einwirkungen der westlich-spätkapitalistischen ‚Spätmoderne‘ mit ihren kontrastierenden Anforderungen, Normen, Verhaltensmodellen, Anreizungen etc. ausgesetzt.
Je stärker der Gegensatz zwischen muslimischer Identität und nichtislamischer Realität subjektiv erfahren und der islamische Herrschaftsanspruch als blockiert erlebt wird, desto intensiver ist dann oftmals der Impuls zur regressiven (z.B. aggressiven und devianten) Widerspruchverarbeitung gemäß der verinnerlichten orthodox-islamischen Bedeutungsvorgaben (Inhalte). Das gilt insbesondere für die jederzeit anrufbare islamische Subjektivität unter den Bedingungen einer nichtmuslimischen Einwanderungsgesellschaft. Denn hier wird die folgende soziokulturelle Gegensatzerfahrung zu einer scharfen und unhintergehbaren Herausforderung: Auf der einen Seite die prägende und identitätsbildende Einwirkung der traditionell-autoritären islamischen Sozialmoral (vormodern-religiöser Sittenkodex), auf der anderen Seite die unübersichtlich-komplexe Anforderungslogik der spätkapitalistischen Marktvergesellschaftung mit ihren „offenen“ und Unsicherheit auslösenden Entscheidungsräumen und libertären Erscheinungsformen.
Die damit einhergehende Desorientierung und Unzufriedenheit bzw. Frustration bietet dann den leicht entflammbaren subjektiven Nährboden für die Aufnahme radikalislamischer Agitation und Propaganda im Internet. Aktuell findet hier gerade eine digitale Generalmobilmachung statt. So wurden nach Informationen internationaler Nachrichtendienst allein von der Terror-Miliz IS in den vergangenen drei Monaten elf Millionen dschihadistische Postings und Aufrufe zur Ermordung von Ungläubigen verschickt – also 120.000 pro Tag.
In einem Aufruf heißt es: „Wir haben gesehen, wie das Messer den Bürgern Deutschlands und anderen Kreuzfahrerstaaten einen schweren Schlag versetzt hat. Wir erwarten, dass die Söhne des Islam diese Angriffe wiederholen und intensivieren, um die Herzen der Gläubigen zu heilen.“[11]
Zum Weiterlesen:
[1] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024_node.html
[2] https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/berlins-polizeichefin-zu-messerstechereien-t%C3%A4ter-sind-jung-m%C3%A4nnlich-und-nicht-deutsch/ar-BB1oNHO8
[3] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024.html
[4] https://dserver.bundestag.de/btd/21/001/2100145.pdf
[5] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bezogen auf den Anteil der „Doppelstaatler“ (Personen mit deutschem und ausländischem Pass) an der in Deutschland lebenden Bevölkerung sich der Anteil von Deutschen ohne Migrationshintergrund bei Tatverdächtigen und verurteilten Straftätern um ca. 15 Prozent reduziert.
[6] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/223/umfrage/verurteilte-straftaeter-nach-nationalitaet/
[7] Siehe die Tabellen aus https://fowid.de/meldung/gefaengnisseelsorge-deutschland
[8] https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/M24-Asylbewerber-Herkunftslaender.html
[9] Eine 2021 durchgeführte Studie mit Befragungen in acht Jugendstrafanstalten in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) ergab, dass jeder zweite der männlichen und weiblichen muslimischen Jugendstrafgefangenen sich selbst als „sehr religiös“ (59 %) und ein weiteres Drittel als „etwas religiös“ (35 %) bezeichnete. (Muslim*innen im Jugendstrafvollzug – ein Forschungsbericht https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2022/09/ZJJ-Beitrag-Stelly-et-al.-korrigiert-01.09..pdf)
[10] https://apollo-news.net/importiertes-problem-fast-70-prozent-aller-bewohner-in-frauenhaeusern-sind-auslaender/
[11] https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/hassaufrufe-islamistische-anschlaege-terrorgefahr/#google_vignette