Zur Wadephul-Debatte: Rückführung von sunnitischen Syrern!

Die "Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V." argumentiert in einer Stellungnahme, dass die Rückführung von sunnitischen Syrern längst überfällig und sowohl gesellschaftspolitisch als auch rechtlich angezeigt ist.
Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Nach dem Sturz des Assad-Regimes und der Machtübernahme seitens der bewaffneten sunnitisch-islamischen Vorhutkräfte ist Syrien zwar nicht konfliktfrei. Dennoch gibt es aber unter diesen prinzipiell veränderten Bedingungen für die übergroße Mehrheit der sunnitisch-islamischen „Schutzsuchenden“ jetzt kein legitimes Bleiberecht mehr in Deutschland.

Wollten die Regierenden tatsächlich eine „Wende in der Migrationspolitik“ vollziehen und sich gegen die Asylindustrie samt ihrer parteipolitischen Interessenvertreter durchsetzen, die von dem Aufenthalt der großen Masse irregulärer Migranten auf Kosten der Steuer- und Abgabenzahler vielfältig profitieren, dann wäre hier der erste große Hebel anzusetzen. Doch wie sich jetzt erneut anhand der Aussagen von Wadephul während seines Aufenthalts in Syrien zeigt, torpediert selbst der CDU-Außenminister (generell eine fulminante Fehlbesetzung) die versprochene Wende und lehnt eine Rückführung von Syrern zum jetzigen Zeitpunkt vermittels fadenscheiniger Behauptungen ab. Einmal mehr zeigt sich damit: Nicht nur Grüne, Linkspartei und SPD blockieren im Interesse der Asylindustrie eine Revision des desaströsen Migrationspolitik, sondern auch der proislamisch-migrantophile Merkel-Flügel innerhalb der Union.

Demgegenüber ist Folgendes zu betonen:


1) Die willkürliche und missbräuchliche Umfunktionierung des Asylrechts sowie der Genfer Flüchtlingskonvention in ein Instrument der zusätzlichen unbefristeten Massenansiedlung von Islambefolgern/Muslimen in Deutschland und Europa muss ohne unnötige Verzögerungen und substanzlose Ausreden bzw. Bedenkenträgereien außer Kraft gesetzt und umfassend revidiert werden.

2) Zu keinem Zeitpunkt bestand ein Rechtsanspruch darauf, als syrischer Flüchtling im Sinne einer „best of-Option“ durch zahlreiche (bereits sichere) europäische Länder zu ziehen, um dann unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern war es – auch bei Vorlage von korrekten Identitätspapieren – sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention seitens der beiden letzten deutschen Regierungen und ihren Staatsorganen dahingehend pervertiert wurde, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben, der einheimischen Bevölkerung bei demagogischer Strafe des Rassismusvorwurfs bedingungslos oktroyiert und daraus faktisch ein Nötigungszwang abgeleitet wurde; was man obendrein mit „Familienzusammenführung“ und unbefristeten Aufenthaltstiteln garnierte.

3) De facto bestand und besteht aber – entgegen der noch ungebrochenen Propaganda der deutschen Asylindustrie und ihren schwarz-grün-roten Lobby-Parteien – weder für Asylberechtigte noch für Kriegsflüchtlinge oder gar für „subsidiär Schutzberechtigte“ (darunter nicht wenige syrische Straftäter und Terroristen) ein Anspruch auf unbefristeten (und überwiegend alimentierten) Aufenthalt. Zudem entfallen für sunnitisch-islamische Syrer (d. h. für die weit überwiegende Mehrheit in Deutschland) nach dem Sturz des Assad-Regimes die bislang z. T. konstruierten Abschiebehindernisse. Mit der aus sunnitisch-islamischer Sicht siegreichen und auch von den muslimischen Syrern in Deutschland lautstark bejubelten Beendigung des Assad-Regimes erlischt damit deren ohnehin in zahlreichen Fällen fragwürdige „Aufenthaltsgenehmigung“ – und zwar unabhängig davon, wie diese subjektiv zur Rückkehr in ihr machtpolitisch verändertes Herkunftsland stehen. Um es unmissverständlich klarzustellen: Das Aufenthaltsrecht ist kein Wunschkonzert, dass nach dem subjektiven Belieben der oftmals irregulär nach Deutschland gelangten syrischen „Schutzsuchenden“ und deren interessenpolitischen Unterstützern aus der Asylindustrie gespielt wird.

Zum (Des-)Integrationsstand der Syrer in Deutschland

Betrachtet man nun Integrationsstand der jetzt rückkehrfähigen Asyl-Syrer in Deutschland, dann zeigt sich gegenüber dem in den deutschen Massenmedien gezeichneten schönfärberisch-manipulativen Bild (in dem immer wieder unrepräsentative Einzelfälle von syrischen „Vorzeige-Migranten“ fokussiert werden) folgende Realität:

I. Demografie der Syrer in Deutschland


Nach Angaben des Statistischen Bundesamts leben 1,3 Millionen Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte in Deutschland. Davon sind 18 % hier geboren. „Rund 214.000 von ihnen (17 %) besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft, etwa durch Einbürgerung. Laut Einbürgerungsstatistik wurden allein im Jahr 2023 gut 75.000 Syrerinnen und Syrer eingebürgert, sie machten mit 38 % den größten Anteil an allen Einbürgerungen aus. (…) 57 % aller Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren männlich, 43 % weiblich.“[1]

Von dieser überdurchschnittlich jungen und überwiegend männlich syrischen Migrantengruppe[2] werden in den offiziellen Statistiken ca. 750.000 als „Schutzsuchende“ gezählt, von denen wiederum 12 % in Deutschland geboren wurden. „Bei 90 % der rund 624.000 syrischen Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war dieser befristet.“[3]

II. Sozialökonomische (Des-)Integration der Syrer in Deutschland

Von den 863.000 Menschen mit syrischem Migrationshintergrund im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren waren 2023 lediglich 42 Prozent erwerbstätig (362.000 Personen). Weitere 8 Prozent waren zwar auf Arbeitssuche, aber ohne Anstellung. Zum Vergleich: Bei der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund liegt die Erwerbstätigenquote bei 73 Prozent, bei Menschen ohne Migrationshintergrund sogar bei 83 Prozent. Ende Mai hatten insgesamt nur 270.000 Menschen mit syrischem Pass einen Job, davon ein Fünftel einen Minijob. „Etwas mehr als die Hälfte von ihnen arbeitete als Fachkräfte, 44 Prozent als un- oder angelernte Helfer.“[4]

Demgegenüber zählt die Hälfte der Syrer im erwerbsfähigen Alter – nämlich ca. 435.000 Personen – zur Gruppe der sogenannten Nichterwerbspersonen. Diese relational sehr große syrische Gruppe der Nichterwerbspersonen ist damit knapp dreimal so hoch wie bei Menschen ohne Migrationshintergrund (17 Prozent) und fast doppelt so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung mit Einwanderungsgeschichte (27 Prozent). Dementsprechend hoch ist auch der Anteil von syrischen Bürgergeldbeziehern: „Während 5,3 Prozent der Deutschen Bürgergeld beziehen, sind es 65,6 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer, 55,1 Prozent der Syrerinnen und Syrer, 47,1 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, 41,7 Prozent der Irakerinnen und Iraker und 16,2 Prozent der Türkinnen und Türken.“[5]

III. Qualifikationsprofil der Syrer in Deutschland


Ein wesentlicher Grund für die schlechte sozialökonomische Integration der Syrer in Deutschland und deren hohen Sozialtransferbezug ist insbesondere in deren insgesamt disparatem Qualifikationsprofil zu sehen: Denn nur etwas mehr als „ein Fünftel der Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren verfügte 2023 über einen berufsqualifizierenden Abschluss (22 % bzw. 190.000), davon besaßen 106.000 einen akademischen Abschluss. 59 % bzw. 513.000 Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte hatten keinen berufsqualifizierenden Abschluss. 19 % befanden sich noch in (Aus-)Bildung.“[6] Aufgrund der islamspezifischen Benachteiligung auch von syrischen Frauen (sozialisatorische Fixierung auf die Rolle von gebärenden Hausfrauen) sind deren Qualifikation sowie die Beteiligung am gesellschaftlichen Arbeitsprozess im Durchschnitt deutlich niedriger als der von Männern. Nur 18,9 Prozent gehen laut Bundesagentur für Arbeit einer bezahlten Arbeit nach. Vor diesem Hintergrund ist es gelinde gesagt absurd, wenn seitens der Grünen und weiteren Lobbyinstitutionen der Asylindustrie ausgerechnet die generelle Anwesenheit von Syrern hervorgehoben wird, um den Fachkräftemangel zu beheben. Auch mit Bezug auf die ca. 5.800 syrischen Ärzte in Deutschland, von denen ca. 5.000 in Krankenhäusern arbeiten, ist kritisch anzumerken, dass aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse oftmals kommunikative Missverständnisse bei der Diagnosestellung bzw. generell bei Arzt-Patient-Interaktionen auftreten.[7]

IV. Kriminalitätsbelastung der Syrer in Deutschland

Insgesamt weisen „Zuwanderer“ (in der Definition der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik: legale und illegale Asyl- und Fluchtmigranten sowie Personen ohne Aufenthaltserlaubnis) eine deutlich überproportionale Kriminalitätsbelastung auf. D. h.: Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist weit höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung[8]. In diesem Kontext ist auch die Kriminalitätsbelastung von Syrern als zahlenmäßig größte Gruppe der Zuwanderer zu sehen. So stieg der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer/innen aus Syrien von 2022 (28.303) auf 2023 (34.341) um 21.3 Prozent; darunter 9.173 Mehrfachtäter/innen (plus 26,7 Prozent.) Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 2023 2.099 syrische Tatverdächtige gezählt (plus 9,6 Prozent) und bei „Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ 14.966 (plus 17 Prozent). Auch bei schweren Straftaten mit besonderer massenmedialer Aufmerksamkeit waren Syrer die Täter; so z. B. im Fall des Messeranschlags in Solingen am 23. August 2024 mit drei Toten und acht Verletzten oder bei der tödlichen Prügelattacke eines mehrfach kriminellen 18-jährigen Syrers im Kurpark von Bad Oeynhausen, bei dem ein 20-Jähriger ums Leben kam[9]. Am 31. Dezember 2024 wurde ein in Schweden lebender 30-jähriger Syrer verhaftet und kurz darauf in die Psychiatrie eingewiesen, nachdem er bei einer Messerattacke in Berlin-Charlottenburg auf zwei Männer (69 und 19) eingestochen und sie dabei schwer verletzt hatte. „Der 30-Jährige soll erst von seinem Angriff abgelassen haben, als ihn mehrere Zeugen zurückdrängten.“[10]

V. Belastung des deutschen Bildungssystems durch syrische Kinder und Jugendliche

Als größte Teilgruppe aus den überwiegend islamisch geprägten nichteuropäischen Hauptasylländern tragen insbesondere auch syrische Kinder und Jugendliche zur vielschichtigen Be- und tendenziellen Überlastung des Erziehungs- und Bildungssystems und damit zum deutlichen Absinken der schulischen Kompetenz- und Leistungsentwicklung bei. So besuchten im Schuljahr 2023/24 206.000 von ihnen allgemeinbildende Schulen in Deutschland, weitere 56.000 waren auf einer beruflichen Schule[11]. Als Kernprobleme erweisen sich hierbei zum einen die Anwesenheit einer großen Zahl von Schülern pro Schule und Klasse, die ihrerseits die Unterrichtssprache Deutsch kaum oder überhaupt nicht beherrschen und somit eine angemessene Vermittlung der Lerninhalte erheblich erschweren. Zum anderen tragen oftmals auch Schülerinnen und Schüler aus Syrien zur konfrontativen Islambekundung im Unterricht bei und beinträchtigen den Schulfrieden mit Versuchen der repressiven Durchsetzung islamischer Normen und Regeln, die der europäischen säkular-menschenrechtlichen Lebensordnung widersprechen[12].

VI. Die Anwesenheit der großen Zahl syrischer Muslime als relevanter Faktor der soziokulturellen Destabilisierung (Zusätzliche Festsetzung kontranormativer Sozialmilieus)

Über 90 Prozent der nach Deutschland gelangten Syrer sind Muslime und damit Trägerinnen und Träger der islamischen Herrschaftskultur. Obwohl man nicht alle Muslime über einen Kamm scheren kann, ist doch realistisch davon auszugehen, dass ein Großteil von ihnen sozialisatorisch durch die orthodox-islamischen Weltanschauungsinhalte und Normvorgaben geprägt ist und entsprechende Bewusstseinsformen, Einstellungen und Verhaltensweisen aufweist (darunter ein hohes Maß an allgemeiner – insbesondere antiatheistischer – Ungläubigenfeindlichkeit, Juden- und Israelfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und Homophobie). Hinzu kommt, dass die orthodox-islamische Mehrheit – gerade auch unter den Bedingungen eines „ungläubigen“ Aufnahmelandes und unabhängig vom jeweiligen sozialökonomischen Integrationsstatus – auf den abgeschotteten Auf- und Ausbau gegengesellschaftlicher Sozialräume bedacht ist, in denen die grund- und menschenrechtswidrigen, aufklärungsfeindlichen, antisäkularen und antiemanzipatorischen Vorgaben des Islam tradiert, verinnerlicht und reproduziert werden. Je höher deshalb im Endeffekt das immigrierte Potenzial von konformen bzw. undistanziert überzeugten Islambefolgern ausfällt, desto stärker werden mittel- und langfristig die kulturell-normativen Grundlagen der aufgeklärten säkular-freiheitlichen Identität der europäischen Zivilisation untergraben.

Die nun möglich gewordene Rückführung der großen Anzahl syrisch-islamischer „Schutzsuchender“ liegt deshalb im legitimen sozialökonomischen und soziokulturellen (Zukunfts-)Interesse der deutschen Mehrheitsgesellschaft (Einheimische und nichtmuslimische Menschen mit Migrationshintergrund) und sollte deshalb von der oppositionellen Zivilgesellschaft im Sinne des folgenden Aufrufs couragiert gefordert werden.


[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_N062_12.html

[2] „Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2023 durchschnittlich 25,8 Jahre alt. Zum Vergleich: Personen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt hatten ein Durchschnittsalter von 37,7 Jahren.“ (Quelle wie Fußnote zuvor.)

[3] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_N062_12.html

[4] https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wie-viele-syrer-arbeiten-in-deutschland-welche-berufe-ueberblick,UWXXgE0

[5] https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/hartmut-krauss-aktuelle-indikatoren-der-gesellschaftlichen-krisenentwicklung/#_ftn17

[6] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_N062_12.html

[7] „90 Prozent unserer Assistenzärzte kommen aus dem Ausland, davon sprechen etwa drei Viertel kein ausreichendes Deutsch, um das von der Ärztekammer geforderte Sprachniveau C1 zu erreichen. Diese Sprachbarriere führt zu gravierenden Missverständnissen – sowohl bei der Kommunikation mit den Patienten als auch unter den Ärzten. In Konferenzen verstehen die Kollegen häufig nicht, was besprochen wird. Es herrscht dann eine bedrückende Stille im Raum, und man merkt, dass niemand etwas sagen will. Die deutschen Kollegen schauen dann teils verlegen auf den Boden, weil es unangenehm ist, jemanden zu kritisieren, der offensichtlich überfordert ist. Manchmal greift auch niemand ein, weil man schnell in die rechte Ecke gestellt werden könnte, wenn man die sprachlichen Defizite anspricht.“ https://archive.ph/20pWK

[8] „Hervorzuheben ist der Tatbestand, dass insbesondere ‚Zuwanderer‘ (Asyl- und Fluchtmigranten) bei Gewaltdelikten stark überrepräsentiert sind. Bei einem Anteil von ca. 2,5 % an der Gesamtbevölkerung waren sie bereits 2022 an der Gewaltkriminalität mit 12 % beteiligt. 2023 nun betrug der Anteil der ‚Zuwanderer‘ an der Gesamtkriminalität ca. 18 %.“

[9] https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/hintergruende-totschlag-kurpark-bad-oeynhausen-100.html

[10] https://www.t-online.de/region/berlin/id_100563554/berlin-beschuldigter-nach-messerattacke-in-der-psychiatrie.html

[11] https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wie-viele-syrer-arbeiten-in-deutschland-welche-berufe-ueberblick,UWXXgE0

[12] Siehe hierzu ausführlich Hartmut Krauss: „Muslimische Primärsozialisation und konfrontative Islambekundung im Schulsystem“ in HINTERGRUND III-2024, S. 16ff. sowie im Internet unter https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/hartmut-krauss-muslimische-primaersozialisation-und-konfrontative-islambekundung-im-schulsystem/

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