Der Fall zeigt schlaglichtartig und exemplarisch, a) wie weit der toxische Prozess der Islamisierung im Zusammenspiel von muslimischen Akteuren und ihren parteistaatlichen Unterstützern bereits vorangeschritten ist und b) wie realitätsblinde verfassungsrechtliche Dogmatik zum ermunternden Schutzschild für immigrierte Verfassungsfeinde eingesetzt werden kann.
Über diesen Fall wurde bereits in einigen Medien berichtet: Eine Grund- und Oberschule in Melle bei Osnabrück hatte einen zarten Versuch zur Eindämmung islamischer Weltanschauungsbekundung in ihrem Schulbetrieb unternommen. So sollte das Tragen von Kopftüchern nur auf Antrag erlaubt sein.
Daraufhin wurde sofort mit Unterstützern einheimischer Islamkomplizen eine muslimische Hetzkampagne entfacht, in deren Folge u. a. Hass-Parolen wie „Rassistensau“ und „Rassist*innen boxen“ an die Eingangswand der Schule geschmiert wurden. Zudem erhielt die Schule Drohmails in arabischer Sprache, wobei in einer davon eine Bombendrohung enthalten war. (Siehe zum Beispiel: https://nius.de/analyse/news/bombendrohungen-hassmails-auf-arabisch-schule-im-fadenkreuz-einer-islamistischen-hetzkampagne)
Befeuert und legitimiert werden diese aggressiven Vormarschprozesse der Islamgläubigen immer wieder durch das unaufgeklärte, veraltete und mittlerweile längst selbstschädigend gewordene Dogma des deutschen Parteienstaates, das da lautet „Islam = Religion = Religions(ausübungs)freiheit“.
Das dringend zu überwindende Paradoxon besteht hier darin, dass man unter Berufung auf einen revisionsbedürftigen und in Anwendung auf den Islam inhaltlich absolut verfehlten sowie anachronistisch gewordenen Artikel 4 GG einer grund- und menschenrechtswidrigen und damit letztendlich verfassungsfeindlichen Weltanschauung immer wieder Tür und Tor öffnet – wobei das Kopftuch als ein wesentliches Ausdrucksymbol dieser – insbesondere auch frauenfeindlichen Weltanschauung – fungiert.
Siehe zu diesem elementaren Aspekt genauer und ausführlicher: https://hintergrund-verlag.de/produkt/der-islam-als-grund-und-menschenrechtswidrige-weltanschauung/ und https://diefreiheit.info/unbeschraenkte-religionsfreiheit-fuer-islam-unmoeglich/
Wie formal juristisch „aufgebrezelt“ daherkommend, aber in der Sache ideologisch-willkürlich sowie völlig realitätsfremd die unaufgeklärte deutsche Staatsdogmatik in Bezug auf den Islam beschaffen ist, zeigt auch dieser Vergleich:
„Während in Deutschland das Tragen religiöser Kopfbedeckungen für Schülerinnen grundsätzlich erlaubt ist und ein pauschales Kopftuchverbot nach Einschätzung von (sachverhaltsignoranten; Red.) Juristinnen und Juristen verfassungswidrig wäre, geht Österreich aktuell einen anderen Weg. Dort hat die Regierungskoalition aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Kopftuchverbot für Schülerinnen gesetzlich festschreiben soll.
Nach Angaben des Deutschlandfunk begründet Integrationsministerin Susanne Plakolm (ÖVP) den Vorstoß damit, das sogenannte ‚Kinderkopftuch‘ schränke die Sichtbarkeit und Freiheit von Mädchen ein und sei ‚ganz klar ein Zeichen von Unterdrückung‘. Der Gesetzentwurf sieht ein mehrstufiges Vorgehen bei Verstößen vor: Zunächst soll die Schulleitung das Gespräch mit der betroffenen Schülerin suchen und die Eltern informieren. Wenn dies nicht ausreicht, wird die Bildungsbehörde eingeschaltet. Als äußerste Maßnahme drohen Geldbußen zwischen 200 und 1.000 Euro – oder sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe.“ https://www.news4teachers.de/2025/11/schule-will-schuelerinnen-das-kopftuch-verbieten-kultusministerium-schreitet-nach-empoerungswelle-ein/
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